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Öffentlichen Auftraggeber zur Bestellung beraten im Kontext öffentlicher Beschaffungen im Lieferantencockpit

Wenn Sie als Lieferant eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben, können Sie zum Abruf aus der Rahmenvereinbarung zu Ihrem Produktkatalog beraten. Wenn Besteller der öffentlichen Verwaltung eine Beratungsanfrage an Sie stellen, Können Sie diese im Lieferantencockpit einsehen und beantworten. Sie können zudem einen Warenkorbvorschlag anfügen.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie als Lieferant eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben, können Sie zum Abruf aus der Rahmenvereinbarung zu Ihrem Produktkatalog beraten. Besteller aus der öffentlichen Verwaltung können Beratungsanfragen an Sie stellen. 

    Sie können eingehende Beratungsanfragen über das Lieferantencockpit oder über einen anderen Kanal vom Besteller empfangen. 

    Beratungsanfragen, die Sie außerhalb des Lieferantencockpits empfangen, können in das Lieferantencockpit überführt werden und liegen als Beratungsfall vor. 

    Im Lieferantencockpit können Sie Beratungsanfragen in textueller Form beantworten oder mit einem Warenkorbvorschlag anreichern Ein Warenkorbvorschlag ist ein durch den Lieferanten erzeugter Warenkorb, zu einem Beratungsbedarf. Die Warenkorbvorlage eines Bestellers kann geprüft und mit einer Antwort versehen werden.

    Alle angenommenen, selbst erstellten und beantworteten Beratungsanfragen werden im Lieferantencockpit gebündelt und übersichtlich dargestellt.

    Sie können eine Beratungsanfrage in allen Phasen der Beschaffung empfangen und bearbeiten: bei der Bedarfsermittlung, im Bestellprozess und in der Nachlaufphase. Unter Umständen ist die Option „keine Bestellung ohne Beratung“ vorgesehen, sodass Sie für bestimmte (komplexe) Produkte zunächst eine Beratungsanfrage empfangen werden, bevor diese bestellt werden dürfen.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben.
    • Um das Lieferantencockpit zu nutzen, muss Ihr Unternehmen ein Konto im „Einheitlichen Unternehmenskonto“ haben.
    • Um das Lieferantencockpit zu nutzen, benötigen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat. 
  • Ablauf

    Wenn Sie die Beratungsanfrage eines Bestellers beantworten wollen:

    • Sie erhalten eine Nachricht über das Vorliegen einer Beratungsanfrage.
    • Sollte Sie die Anfrage über andere Kommunikationskanäle (z. B. per E-Mail, Telefon oder Vor-Ort-Beratung) erreichen, können Sie im Lieferantencockpit manuell einen Beratungsfall anlegen. 
    • Nach Anmeldung im Lieferantencockpit über Ihr Nutzerkonto erhalten Sie weitere Informationen über die Beratungsanfrage und können diese direkt im Lieferantencockpit bearbeiten.

    Weitere Hinweise

    Die Kommunikation zwischen Ihnen und den Bestellern kann nach wie vor auch außerhalb des Lieferantencockpit erfolgen.

    Hinweise zum Datenschutz: Beratungsanfragen beinhalten personenbezogene Daten. Um zu verhindern, dass diese Daten dauerhaft im Lieferantencockpit gespeichert sind, werden diese nach 4 - 6 Wochen gelöscht. Diese Befristung gilt nicht für Beratungsanfragen aus dem Katalogsystem.

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    • Lieferantencockpit
      Das Lieferantencockpit ist eine zentrale Plattform für alle Lieferanten, die eine Rahmenvereinbarung mit dem Bund, Ländern oder Kommunen abgeschlossen haben. Hier haben Sie einen Überblick über alle ihre Rahmenverträge und können ihre Kataloge im einheitlichen Format über einen zentralen Zugang zur Verfügung stellen.

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Frist.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Beratungsanfrage ist sofort verfügbar und kann beantwortet werden. Beratungsanfragen sind nur im Rahmen der Laufzeit Ihrer Rahmenvereinbarung möglich. Es gilt die Laufzeit Ihrer Rahmenvereinbarung. Die maximale Laufzeit von Rahmenvereinbarungen ist je nach Vergabeverordnung unterschiedlich. Die Laufzeit darf in eine garantierte Vertragslaufzeit und optionale Vertragsverlängerungen aufgeteilt werden.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 21.07.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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