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Online - Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) Mobilität und Fahrzeuge Logistik und Transport

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Online Service" oder über den Button "Online erledigen".

  • Basisinformationen

    Befindet sich die Hauptwohnung in Bremen und der Umzug erfolgt innerhalb der Stadt, so muss die Änderung Ihrer Anschrift der KFZ-Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I mitgeteilt werden. Die Mitteilung der Anschriftenänderung ist seit dem 01.10.2019 online möglich. Hier stellt Ihnen die Zulassungsbehörde Bremen  ein Online-Portal zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    • Die antragstellende Person ist eine natürliche Person 
    • Die Änderung der Meldeadresse muss vorab beim Bürgeramt erfolgt sein 
    • Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System
  • Benötigte Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit aufgebrachtem Sicherheitscode
    • Personalausweis (PA) / elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder elektronischer Identitätsnachweis (eID-Karte) für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums

      Zum Einlesen des PA oder eAT wird ein externes Kartenlesegerät oder ein Android Smartphone mit Version ab 5.0 aufwärts und NFC-Schnittstelle oder ein IPhone 7 aufwärts mit Version iOS 13.1 aufwärts sowie die AusweisApp2 benötigt.

  • Zuständige Stellen

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  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    7,64 EUR
    Zahlung nur mit Kreditkarte möglich.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Nach erfolgreicher Eingabe aller persönlichen Daten sowie der Fahrzeugdaten erhalten Sie online einen Bescheid zum Abruf. In diesem Bescheid ist ein PIN-Code enthalten. Sie haben 30 Minuten Zeit diesen Code im Online-Portal zu erfassen. Nach Abschluss des Verfahrens führen Sie den Bescheid bis zum Erhalt der ZB I mit sich. Sollten Sie den Bescheid nicht abrufen oder den PIN-Code nicht erfassen wird der Bescheid durch die Zulassungsbehörde mit der ZB I übersandt. In diesem Fall ist die Adressänderung am dritten Tag nach dem Versand wirksam.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 10.11.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
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