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Online - E-Kennzeichen Mobilität und Fahrzeuge Logistik und Transport

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Online Service" oder über den Button "Online erledigen".

Reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge können auf Antrag ein E-Kennzeichen erhalten.

  • Basisinformationen

    Der Antrag kann im Rahmen der Online-Erfassung innerhalb der Zulassung oder Umschreibung im Rahmen der I-Kfz Stufe 4 gestellt werden.

    Ist keine eindeutige Zuordnung des Fahrzeugs durch die Zulassungsbehörde möglich, muss als geeigneter Nachweis ein Gutachten einer Prüforganisation oder eine Herstellerbescheinigung vorgelegt werden.

    Von außen aufladbare Hybridfahrzeuge dürfen eine Kohlendioxidemission von höchstens 50g/km aufweisen und müssen eine Mindestreichweite mit rein elektrischem Antrieb von 30 km (ab 01.01.2018 40 km) aufweisen.

    Seit dem 01.10.2017 kann das E-Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.

  • Ablauf

    Es muss ein Antrag auf Zulassung bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Der Antrag kann auch von einem Vertreter (z.B. Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht gestellt werden.

    Zur Vermeidung längerer Wartezeiten können Termine vereinbart werden:
    -> für Bremen-Mitte: telefonisch unter (0421) 361-88671 
    -> für Bremen-Nord: telefonisch unter (0421) 361-88644

    Kunden ohne Termin werden parallel bedient, wobei Terminkunden Vorrang besitzen. Gewerbliche Zulassungsanliegen werden auch weiterhin ohne Termin angenommen.

    Wunschkennzeichen reservieren:
    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen haben möchten, müssen Sie dies über den Link zur "Internetbasierten Fahrzeugzulassung" machen. Den Link finden Sie unter "Online Service" - "Online-Fahrzeugzulassung - i-Kfz" oder über den Button "Online erledigen". Nur über diesen Weg kann der benötigte PIN generiert werden.

  • Benötigte Unterlagen

    • Bei bereits zugelassenen Fahrzeugen:

      - Zulassungsbescheinigung Teil I
      - Zulassungsbescheinigung Teil II
      - EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
      - Kennzeichenschilder

    • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
      • zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • bei Zulassung auf Firmen
      • zusätzlich:
        • Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
        • Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt
    • Fahrzeug soll mit E-Kennzeichen zugelassen oder nach Bremen umgeschrieben werden:
      • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)

      Die weiteren für die Zulassung oder Umschreibung erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Dienstleistungsbeschreibungen.

    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass im Original inklusive des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) der/des antragstellenden Fahrzeughalters/in
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    27,00 EUR Fahrzeug ist bereits in Bremen zugelassen;
    anlassbezogene Erhöhung möglich
    Wenn das Fahrzeug mit E-Kennzeichen zugelassen oder nach Bremen umgeschrieben werden soll, werden keine zusätzlichen Gebühren fällig. Die Kosten für eine Zulassung bzw. Umschreibung entnehmen Sie bitte den jeweiligen Dienstleistungsbeschreibungen.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 18.11.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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