Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Online Service" oder über den Button "Online erledigen".
Über das Online-Portal kann der Antrag auf Außerbetriebsetzung für ein in Bremen zugelassenes Fahrzeug gestellt werden. Die antragstellende Person muss nicht der Halter oder die Halterin des Fahrzeugs sein.
Es besteht die Möglichkeit, das Kennzeichen für 1 Jahr auf den Halter / die Halterin für dasselbe Fahrzeug zu reservieren. Die Reservierung für auswärtige Kennzeichen ist nicht möglich.
Verdeckung der Siegelplakette(n) des / der Kennzeichen(s) abziehen, darunter wird jeweils ein Sicherheitscode sichtbar
Zum Einlesen des PA oder eAT wird ein externes Kartenlesegerät oder ein Android Smartphone mit Version ab 5.0 aufwärts und NFC-Schnittstelle oder ein IPhone 7 aufwärts mit Version iOS 13.1 aufwärts sowie die AusweisApp2 benötigt.
Online-Fahrzeugzulassung - i-Kfz
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung haben Sie die Möglichkeit, Online-Anträge im Bereich Kfz-Zulassung zu stellen.
2,70 EUR zuzüglich 2,60 Euro, im Falle einer Kennzeichenresevierung.
Zahlung nur mit Kreditkarte möglich.
Nach erfolgreicher Eingabe aller persönlichen Daten sowie der Fahrzeugdaten erhalten Sie einen Bescheid zum Abruf. In diesem Bescheid ist ein PIN-Code enthalten. Sie haben 30 min Zeit, diesen Code im Online-Portal zu erfassen. Nach Abschluss des Verfahrens ist die Außerbetriebsetzung sofort wirksam. Sollten Sie den Bescheid nicht abrufen oder den PIN-Code nicht erfassen wird der Bescheid durch die Zulassungsbehörde übersandt. In diesem Fall ist die Außerbetriebsetzung mit dem Datum des Bescheides wirksam.
Aktualisiert am 18.11.2025