Sie möchten eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen? Dann müssen Sie dies zusätzlich zu Ihrer bestehenden Erlaubnis der zuständigen Behörde melden.
Wenn Sie eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung melden.
Prostitutionsveranstaltungen bezeichnen Veranstaltungen, die folgende Kriterien erfüllen:
Prostitutionsveranstaltungen dürfen nur in geeigneten Gebäuden, Räumen und sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen durchgeführt werden. Der Betriebsort und die Betriebszeiten der Prostitutionsveranstaltung dürfen den Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit nicht entgegenstehen. Vor allem folgende Personengruppen müssen besonders geschützt werden:
Wenn Sie den Schutz nicht gewährleisten, kann die zuständige Behörde die Prostitutionsveranstaltungen verbieten.
Um eine Prostitutionsveranstaltung durchzuführen, ist zudem eine grundlegende Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe erforderlich.
Beachten Sie, dass Sie unter Umständen weitere Erlaubnisse benötigen. Auch können Sie in anderen Bereichen meldepflichtig sein. Dies betrifft vor allem folgende rechtlichen Bereiche:
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Die Prüfbehörden für die grundlegende Erlaubnis und der Anzeige der Veranstaltung können sich unterscheiden.
nur erforderlich, wenn die zugrundeliegende Erlaubnis inklusive der entsprechenden Nachweise in einem anderen Bundesland beziehungsweise in einer anderen Kommune erteilt worden ist
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
4 Wochen Anzeigefrist: 4 Wochen
Ohne eine zugrunde liegende Erlaubnis für das Prostitutionsgewerbe kann die zuständige Behörde eine Anzeige zur Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung nicht bearbeiten.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Aktualisiert am 12.05.2026