Sie sind Handwerker bzw. betreiben ein bzw. handwerksähnliches Gewerbe und möchten für Ihr Fahrzeug gern eine Parkerleichterung beantragen?
Ist Ihr Handwerk bzw. handwerksähnliches Gewerbe nachstehend aufgeführt, haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für Ihre Tätigkeit zu beantragen.
Die Ausnahmegenehmigung erlaubt das Abstellen des Kfz im
Werden regelmäßig Einsatzstellen in Fußgängerzonen außerhalb der Lieferzeiten aufgesucht, vermerken Sie es bitte gesondert im Antrag und beachten die zusätzlich entstehenden Gebühren.
Art der berechtigten Fahrzeuge
Das Gewerbe entspricht den oben genannten.
Auch bei der Verlängerung der Ausnahmegenehmigung sind alle Unterlagen erforderlich!
Bei Fahrzeugwechsel: Bitte reichen Sie den neuen Kfz-Schein in Kopie ein.
Bei Fahrzeugaufgabe: Bitte senden Sie die Ausnahmegenehmigung an das ASV zurück.
Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung, Sonderparkberechtigung und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de oder als Fax unter 496-18087, 496-6945 zu senden. Per Post oder Einwurf im Briefkasten geht dieses natürlich auch.
Die Gebühr beträgt für die Ersatzausstellung 11,50 Euro.
2 Wochen vorher beantragen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.
Gültigkeitsdauer / Art - Gebühr in € / Kosten in Klammern = zusätzliche Gebühr Sondernutzung Fußgängerzone)
1 - 2 Tage - 11,50 € (17,00€)
3 – 14 Tage - 17,00 € (23,00€)
1 Monat - 30,00 € (35,50€)
6 Monate - 58,50 € (164,50€)
1 Jahr - 88,50 € (294,50€)
2 Jahre - 149,50 € (587,50€)
3 Jahre - 207,00 € (882,00€)
Kennzeichenänderung - 11,50 (-)
Verlust der AG bzw. deren Karte - 11,50 (-)
Für jedes weitere gleichartige Fahrzeug berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 20 %, sofern es am selben Tag mit beantragt wird. Später nachgereichte Anträge fallen nicht darunter.
Aktualisiert am 08.08.2023