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Patientenbeschwerde einreichen

  • Gesundheit und Vorsorge

Die Krankenkasse ist in der Regel Ansprechpartnerin für Ihre Beschwerden und Fragen zur medizinischen Behandlung oder zu ärztlichem Verhalten. An wen Sie sich wenden müssen, erfahren Sie hier.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie mit einer medizinischen Behandlung unzufrieden oder der Ansicht sind, falsch behandelt worden zu sein, können Sie eine Patientenbeschwerde einlegen.
    Erste Ansprechpartnerin für Anfragen und Beschwerden ihrer Versicherten ist Ihre Krankenkasse, wenn sie auch Kostenträgerin der Leistung ist.
    Diese wendet sich zur Klärung des konkreten Anliegens in der Regel je nach Zuständigkeit an die Ärztekammer, die Zahnärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung, die Kassenzahnärztliche Vereinigung oder die Krankenhausgesellschaft Bremen.

    Die Ärztekammer ist zuständig für alle berufsrechtlich relevanten Beschwerden über Ärzt:innen, sie vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Ärzt:innen und ihren Patient:innen, die aus dem Behandlungsverhältnis resultieren. Auf der Internetseite der Ärztekammer Bremen finden Sie entsprechende Informationen zum Verfahren, wenn Sie sich über eine ärztliche Behandlung beschweren möchten.

    Die Kassenärztliche Vereinigung überwacht die Einhaltung der vertragsärztlichen Pflichten und ist zuständig für Anfragen oder Beschwerden, die das Vertragsarztrecht oder den Sicherstellungsauftrag betreffen. Auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen finden Sie entsprechende Informationen zum Verfahren, wenn Sie eine Beschwerde einreichen zu folgenden Themen: Rezept, Krankschreibung, Attest, Verordnung wird verweigert, Behandlung wird verweigert, Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten, Beschwerde über den Bereitschaftsdienst der KV Bremen bzw. 116117, Praxis ist nicht erreichbar, einreichen möchten.
    Auf der Internetseite der Zahnärztekammer finden Sie entsprechende Informationen zur Patientenberatung wie Anfragen oder Beschwerden über Zahnärzt:innen (Gemeinsame Patientenberatungsstelle der Zahnärztekammer und Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bremen).

    Möchten Sie als Patient:in im Krankenhaus Anregungen, Kritik und Lob äußern, können Sie sich in der Regel an das hausinterne Qualitäts- und Beschwerdemanagement wenden.
    In einigen Krankenhäusern stehen zudem auch sogenannte Patientenfürsprecher:innen zur Verfügung, an die Sie Ihre Anliegen herantragen können. Diese arbeiten ehrenamtlich und sind unabhängige Ansprechpartner:innen.

    Sie können sich auch mit Fragen aus allen medizinischen und sozialrechtlichen Bereichen an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden. Beratung und Service der UPD sind für Sie kostenfrei. Die Berater:innen der UPD sind telefonisch und online sowie in den regionalen Beratungsstellen bundesweit zu erreichen.
    Bundesweites Patiententelefon: 0800 0 11 77 22 (gebührenfrei aus allen Netzen).

    Im Bereich der psychiatrischen Kliniken, können Sie Ihre Beschwerde auch an die senatorische Behörde richten. Im Rahmen der Fachaufsicht über die psychiatrischen Kliniken im Land Bremen wird Ihre Beschwerde bearbeitet.

    Voraussetzungen

    Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Ablauf

    Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde an die zuständigen Stellen und lassen sich über das weitere Vorgehen beraten.

    Beschwerden im Bereich der psychischen Kliniken:

    • Bitte reichen Sie Ihre Beschwerde, sofern möglich, schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) ein. 
      • In Ausnahmefällen ist auch eine telefonische Beschwerdeaufnahme möglich. 
    • Im Anschluss bekommen Sie eine Eingangsbestätigung und das Formular für die Schweigepflichtentbindung zugesandt. 
      • Senden Sie das Formular bitte ausgefüllt und unterschrieben zurück.
    • Darauf folgend wird die Gegenpartei um eine Stellungnahme gebeten. 
    • Alles weitere ergibt sich nach Sachverhalt.
  • Benötigte Unterlagen

    • Je nach Einzelfall können unterschiedliche Unterlagen notwendig sein. In den meisten Fällen wird eine Schweigepflichtentbindung benötigt.
      • Im Bereich der psychischen Kliniken wird in allen Fällen eine Schweigepflichtentbindung benötigt.
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Frist.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Beschwerden werden zeitnah bearbeitet.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 24.04.2026

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