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Person aus dem Aal-Register als Aalfischer löschen lassen Umwelt und Klima

Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie sich bei der oberen Fischerei Behörde abmelden.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei). In der Anzeige sind Angaben zum Namen, der Anschrift und zur Küsten und/oder Binnenfischerei zu machen.

    Nach der Abmeldung von der Aalfischerei werden Sie als erfasste Person von der oberen Fischereibehörde aus dem Fischereiregister gelöscht.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Aal-Register als Person registriert. 
  • Ablauf

    • Sie melden für sich als Person die Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
    • Sie füllen das Formular schriftlich aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch an die zuständige Behörde.
    • Ihre Registrierung zur Aalfischerei wird aus dem Fischereiregister entfernt.
  • Benötigte Unterlagen

    • Keine
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Bei Aufgabe der Aalfischerei unverzüglich.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Umgehend.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 18.07.2025

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