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Personalausweis beantragen - Ersatz bei Verlust, Diebstahl u. dgl. Ausweise und Dokumente

In allen BürgerServiceCentern werden täglich in den späten Nachmittagsstunden zusätzliche Termine für die kommenden Tage freigegeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei.

Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Hinweise zu digitalen Passfotos“.

Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht mehr haben, weil er unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Der Personalausweis muss neu beantragt werden.

  • Basisinformationen

    Der Verlust oder das Abhandenkommen ist bei den BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes zu melden. Eine Vorlage für die "Verlustanzeige für ein Ausweisdokument" finden Sie unter "Formulare" zum Download. Sie können die ausgefüllte und unterschriebene Verlustmeldung gerne per E-Mail an eines der unten aufgeführten BürgerServiceCenter übersenden, damit der Verlust bereits vor Ihrem Termin zur Beantragung eines neuen Dokuments erfasst werden kann. Ein Diebstahl ist bei der Polizei anzuzeigen.
    Wenn der elektronische Identitätsnachweis aktiviert wurde, ist dessen Sperrung entweder bei den BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes oder über den telefonischen Sperr-Notruf 116116 zu veranlassen. 

    Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

  • Ablauf

    • Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden, da die eigenhändige Unterschrift bei der Beantragung erfolgen muss.
    • Mit Erhalt des Pin-Briefes von der Bundesdruckerei wird über die Fertigstellung des Ausweises informiert.
      Hinweis: Für Kinder, die zum Zeitpunkt der Beantragung des Ausweises noch jünger als 15 Jahre und 9 Monate sind, wird von der Bundesdruckerei kein Pin-Brief versendet.
    • Alle Informationen zur Abholung des Personalausweises finden Sie hier: -> Personalausweis / Reisepass abholen https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1246255.de

    Weitere Hinweise

    Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88660.

  • Benötigte Unterlagen

    • Identitätsnachweis
      • Zum Beispiel Personalausweis, gültiger (Kinder-) Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen beziehungsweise Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.
    • 1 QR-Code zum Abruf eines digitalen Passfotos oder machen Sie Ihr Foto direkt im BürgerServiceCenter

      Kommen Sie hierzu bitte 15 Minuten vor dem Termin. Unter "Weitere Informationen" - "Hinweise zu digitalen Passfotos" finden Sie weitere wichtige Informationen.

    • Bei Kindern unter 16 Jahren:

      Besondere Einverständniserklärung (ausdrücklich bezogen auf die Ausstellung des Personalausweises) der Sorgeberechtigten, sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise.

    • Wichtiger Hinweis: die Kinder müssen immer persönlich mit anwesend sein!
  • Zuständige Stellen

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  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    37,00 EUR für Personen ab 24 Jahre
    22,80 EUR für Personen unter 24 Jahre
    Gebührenbefreiung wegen Bezuges von Leistungen nach dem SGB (z.B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit) ist nicht möglich.
    6,00 EUR Fotokosten (falls kein Foto vom Fotografen durch einen mitgebrachten QR-Code übermittelt wird).

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 08.08.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
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