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Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen

  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Wenn Sie als Pfandleiher oder Pfandvermittler gewerbsmäßig tätig sein möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

  • Basisinformationen

    Die Pfandleiher gewähren ein Gelddarlehen gegen Hinterlegung eines Pfandes zur Sicherung des Darlehens nebst Zinsen und Kosten des Geschäftsbetriebs. 

    Die Pfandvermittler vermitteln Pfandgeschäfte, indem sie auf ihnen übergebene Pfänder einen Vorschuss gewähren und die Pfänder in deren Namen bei einem Pfandleiher verpfänden.

    Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder eines Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verpfänder erforderlich ist.

    Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter. Bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.

    Voraussetzungen

    Wenn Sie als Pfandleiher tätig werden wollen, müssen Sie besondere Sicherheiten und Nachweise erbringen.

    • Sie müssen erforderliche Mittel oder Sicherheiten für die ersten 6 Monate nachweisen. Dies können Guthaben oder eine Bankbürgschaft sein.
    • Ferner müssen Sie eine Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung abschließen und bei Antragstellung vorlegen. Für Schmuckwaren muss ein Tresor vorhanden sein.
    • Ihre Räumlichkeiten müssen Sie gegen Einbruch durch eine Alarmanlage sichern.
    • Bei Autopfandleihen muss die Frage der möglichen Umweltgefahren durch die Abstellflächen der Fahrzeuge geklärt werden.

    Die Erlaubnis wird versagt, wenn:

    • Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Diese Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder wegen Vergehens gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
    • Der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nicht nachweist.
  • Ablauf

    • Die Erlaubnis für den Betrieb eines Geschäftes als Pfandleiher oder Pfandvermittler müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
    • Nach der Prüfung erhalten Sie entweder die Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.
    • Eine Erlaubnis kann mit bestimmten Auflagen verbunden sein.
    • Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Hinweise

    Pfandleiher müssen der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebs anzeigen, welche Räume sie für den Gewerbebetrieb benutzen. Ferner haben sie jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.

    Pfandleiher sind zur Buchführung verpflichtet.

  • Benötigte Unterlagen

    • Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel (Kopie)
    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
      • Unternehmenssitz in Deutschland:
        • bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z. B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
      • Unternehmenssitz im Ausland:
        • Dokumente aus diesem Land, die die Rechtsform nachweisen.
    • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
      • Wohnsitz in Deutschland:
        • Führungszeugnis
        • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für natürliche und gegebenenfalls juristische Personen
      • Wohnsitz im Ausland:
        • Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen.
        • Die Behörde kann Einzelfall weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.
    • Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten:
      • Wohnsitz in Deutschland:
        • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
        • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
      • Wohnsitz im Ausland:
        • Dokumente aus Ihrem Heimatland als Nachweis, dass Sie über die erforderlichen Mittel und Sicherheiten verfügen
    • Versicherungsnachweis
    • Grundriss der für den Gewerbebetrieb vorgesehenen Räume
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Tätigkeit beantragen. Erst nach Erteilung der Erlaubnis sind Sie zur Ausübung des Gewerbes berechtigt

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 12.05.2026

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