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Produktkatalog durch den öffentlichen Auftraggeber anfordern im Kontext öffentlicher Beschaffungen im Lieferantencockpit

Wenn Sie als Lieferant eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben, werden Sie für die Befüllung und Bereitstellung eines Produktkatalogs über Liefer- und Dienstleistungen beauftragt. Hierfür können Sie dann das Lieferantencockpit nutzen.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie als Lieferant eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben, müssen Sie zum Abruf aus der Rahmenvereinbarung einen Produktkatalog über Liefer- und Dienstleistungen bereitstellen. Als Lieferant werden Sie nach Bezuschla-gung einer Rahmenvereinbarung durch die öffentliche Verwaltung für die Bereitstellung und Befüllung des Produktkatalogs beauftragt.

    Der Produktkatalog ist das zentrale Medium, mit dem Sie Ihre Lie-fer- und Dienstleistungen präsentieren. Hierbei werden ausschließ-lich Daten für die Liefer- und Dienstleistungen akzeptiert, die in Ihrer Rahmenvereinbarung enthalten sind. 

    Der elektronische Produktkatalog kann gegebenenfalls aus einem bei Ihnen bestehenden Bestellsystem exportiert werden. 

    Über das Lieferantencockpit werden Sie zur Bereitstellung des Produktkatalogs beauftragt. Die Bereitstellung Ihres Produktkatalogs kann über das Lieferantencockpit erfolgen. Das Lieferantencockpit ist eine zentrale Plattform für alle Lieferanten, die eine Rahmenvereinbarung mit dem Bund, den Ländern oder den Kommunen abgeschlossen haben. Hier haben Sie einen Überblick über alle Ihre Rahmenverträge und können Ihre Produktkataloge in einem einheit-lichen Format über einen zentralen Zugang zur Verfügung stellen – auch wenn Ihre Kunden im öffentlichen Sektor verschiedene Katalogsysteme benutzen. So erleichtert das Lieferantencockpit die Zusammenarbeit der Lieferanten mit den Behörden.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öf-fentlichen Verwaltung haben.
    • Um das Lieferantencockpit zu nutzen, muss Ihr Unternehmen ein Konto im „Einheitlichen Unternehmenskonto“ haben.
    • Um das Lieferantencockpit zu nutzen, benötigen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat. 
  • Ablauf

    Wenn Sie als Lieferant eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben, müssen Sie zum Abruf aus der Rahmenvereinbarung einen Produktkatalog über Liefer- und Dienstleistungen bereitstellen: 

    • Sie erhalten die Beauftragung, einen Produktkatalog zum Abruf aus der Rahmenvereinbarung zur Verfügung zu stellen
    • Sie erstellen einen Produktkatalog oder exportieren einen Produktkatalog gemäß der Rahmenvereinbarung aus Ihrem Bestellsystem.
    • Sie stellen den Produktkatalog bereit. Das können Sie über das Lieferantencockpit tun. Auch bei Änderungen an Ihrem Produktkatalog können Sie das Lieferantencockpit nutzen.

    Weitere Hinweise

    Neben dem Lieferantencockpit können Sie Ihre Produktkataloge der öffentlichen Verwaltung über herkömmliche Wege zur Verfügung stellen. Hierzu muss eine Abstimmung mit der öffentlichen Verwaltung je Katalogsystem erfolgen.

  • Benötigte Unterlagen

    • Produktkatalog
    • Elektronischer Produktkatalog im Format BMEcat 2005

      Für das Lieferantencockpit

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    • Lieferantencockpit
      Das Lieferantencockpit ist eine zentrale Plattform für alle Lieferanten, die eine Rahmenvereinbarung mit dem Bund, Ländern oder Kommunen abgeschlossen haben. Hier haben Sie einen Überblick über alle ihre Rahmenverträge und können ihre Kataloge im einheitlichen Format über einen zentralen Zugang zur Verfügung stellen.

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Frist.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitung erfolgt umgehend.
    Die Bereitstellung des Produktkatalogs kann nur während der Rahmenvertragslaufzeit erfolgen. Dies gilt auch für die Beauftragung, einen Katalog bereitzustellen. Die maximale Laufzeit von Rahmenvereinbarungen ist je nach Vergabeverordnung unterschiedlich.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 18.07.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
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