Sie möchten als gemeinwohlorientierte Weiterbildungseinrichtung Fördermittel für Projekte der allgemeinen oder politischen Weiterbildung beantragen? Hier erfahren Sie mehr.
Das Land Bremen kann Einrichtungen der Weiterbildung gem. des Gesetzes über die Weiterbildung im Lande Bremen (Bremischen Weiterbildungsgesetz – WBG) Zuschüsse für besondere Schwerpunktmaßnahmen gewähren. Die Förderbestimmungen werden jeweils in einer Förderrichtlinie gesondert festgelegt.
Im Jahr 2026 können Projekte der Erwachsenen- und Familienbildung nach der Richtlinie „Weiterbildung für sozial und bildungsbenachteiligte Zielgruppen“ bezuschusst werden. Projekte, die gefördert werden können, sind den folgenden vier Schwerpunktfeldern zuzuordnen:
a) Alphabetisierung für Erwachsene mit Erstsprache Deutch
b) Bildungsangebote zur Stärkung der Teilhabe und Integration für Zugewanderte und Geflüchtete
c) Grundbildung (c1) sowie Qualifizierung für bürgerschaftliches Engagement (c2)
d) Politische Bildung, werte- und normenorientierte Bildung
Angebote, die sich speziell an Erwachsene mit Behinderungen richten, werden unabhängig von einem thematischen Schwerpunkt gefördert.
Die Antragsfrist läuft vom 1. bis 31. Juli 2026.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Soweit die Kosten von Bildungsmaßnahmen durch andere öffentliche Mittel abgedeckt werden, sind diese auf den Zuschuss anzurechnen.
Die notwendigen Voraussetzungen variieren in Abhängigkeit von der jeweiligen Förderrichtlinie. Sie können sich hierzu bei Interesse individuell beraten lassen.
Nehmen Sie gern Kontakt zur zuständigen Stelle auf, bevor Sie einen Antrag stellen.
Den Antrag auf Förderung können Sie online im Zuwendungsportal des Senators für Kinder und Bildung beantragen.
Online-Beantragung
Die Förderrichtlinien gemäß § 6 Absatz 2 Nummer 2 Weiterbildungsgesetz (WBG) finden Sie im Bremischen Amtsblatt und im Transparenzportal Bremen.
Zuwendungsportal des Senators für Kinder und Bildung
Das Zuwendungsportal des Senators für Kinder und Bildung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anträge auf Zuwendungen online zu stellen.
gebührenfrei
Antragsfristen variieren in Abhängigkeit von der jeweiligen Förderrichtlinie.
Eine Bewilligung von Fördermitteln ist nur für solche Projekte möglich, die noch nicht begonnen worden sind.
Ein Projekt ist grundsätzlich begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen sind. Die Bewilligungsbehörde kann auf Antrag Ausnahmen hiervon genehmigen.
3 Wochen bis 5 Wochen nach Antragsfristende
Aktualisiert am 21.07.2026