Eine neue Realgewerbeberechtigung kann nicht beantragt werden. Eine Vorhandene kann auf Antrag verlängert werden.
Realgewerbeberechtigungen sind die mit dem Besitz eines bestimmten Grundstücks verbundenen Befugnisse zur Ausübung eines Gewerbes. Neue dürfen seit 1869 nicht mehr begründet werden.
Eine Realgewerbeberechtigung, die 3 Jahre lang nicht ausgeübt worden ist, erlischt. Die Frist kann von der Erlaubnisbehörde verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Realgewerbeberechtigung wurde vor 1869 erteilt.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Eine Realgewerbeberechtigung, die 3 Jahre lang nicht ausgeübt worden ist, erlischt. Die Frist kann von der Erlaubnisbehörde verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Aktualisiert am 12.05.2026