Sie möchten beruflich als Betreuer:in rechtliche Betreuungen übernehmen? Dann müssen Sie sich dafür registrieren lassen.
Wenn Sie beruflich als Betreuer:in tätig werden wollen, müssen Sie sich vorher erfolgreich registrieren lassen. Die Registrierung müssen Sie bei der zuständigen Stammbehörde in der örtlichen Betreuungsbehörde beantragen. In einem Registrierungsverfahren wird geprüft, ob Sie für diese Tätigkeit geeignet sind. Es wird Ihre persönliche Eignung und Ihre fachliche Eignung geprüft.
Wurden Sie erfolgreich registriert, können Sie von der Betreuungsbehörde als Betreuer:in vorgeschlagen und von den Betreuungsgerichten bestellt werden.
Formulare
Antrag auf Registrierung
Wo kann ich mehr erfahren?
Merkblatt zum Registrierungsverfahren
Datenschutzhinweis
Übersicht der nach Landesrecht anerkannten Angebote nach Betreuerregistrierungsverordnung
Vollstreckungsportal
Informationen und Antrag zum Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz
Bundesverband der Berufsbetreuer e.V.
Bundesverband freier Berufsbetreuer
Betreuungsgerichtstag e.V.
Online-Lexikon Betreuungsrecht/Registrierung
Aktualisiert am 16.09.2025