Die Änderungen können Sie online oder schriftlich übermitteln.
Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
Wo kann ich mehr erfahren?
Infomaterialien des Beitragsservice Rundfunkbeitrag - privater Bereich
Aktualisiert am 03.12.2024