Wenn Sie einen Hund nach dem 30. Juni 2026 aufnehmen, sind Sie verpflichtet eine Sachkundeprüfung abzulegen.
In Bremen ist die Sachkundeprüfung für alle Hundebesitzer:innen verpflichtend, die ab dem 1. Juli 2026 einen Hund erwerben.
Besitzen Sie mehr als einen Hund, muss die Sachkundeprüfung für jeden Hund einzeln abgelegt werden.
Es muss eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Die theoretische Sachkundeprüfung muss vor Aufnahme des Hundes erfolgen.
Die praktische Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
Wenn Sie in den vergangenen 5 Jahren schon einen Hund für mindestens 2 Jahre besessen und die theoretische Prüfung bereits abgelegt haben, müssen Sie mit einem neuen Hund nur noch den praktischen Teil absolvieren. Die praktische Prüfung muss mit jedem weiteren Hund erneut erfolgreich abgelegt werden.
Sie müssen keine Sachkundeprüfung ablegen, wenn
Das Ordnungsamt kann entscheiden, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird.
Prüfungsinhalte
Theoretische Prüfung:
Bei der theoretischen Prüfung müssen 35 Fragen beantwortet werden über:
Die Prüfung ist erfolgreich abgelegt, wenn aus jedem Themenbereich mindestens 4 von 7 Fragen und im Gesamtergebnis mindestens 26 von 35 Fragen richtig beantwortet wurden.
Praktische Prüfung:
Die Prüfung findet an mindestens zwei unterschiedlichen Orten – ablenkungsarmer Bereich
(zum Beispiel Grünanlage, mit der Möglichkeit zum Freilauf) und verkehrsöffentlicher Raum – statt.
Hier zeigen Sie, dass Sie den eigenen Hund einschätzen können und Belästigungen anderer durch den Hund vermeiden. Es müssen gefährliche Situationen erkannt werden und Kenntnisse vorliegen, um möglichen Gefahrensituationen rechtzeitig vorzubeugen.
Hilfsmittel
Die Verwendung von Hör- und/oder Sichtzeichen ist erlaubt. Es ist auch erlaubt, den Hund bei korrektem Verhalten zu belohnen. Hilfsmittel wie zum Beispiel Halti, Maulkorb, Futter oder Spielzeug sind in jeder Situation erlaubt. Die Hilfsmittel müssen tierschutzgerecht sein und sind von
dem:der Prüfer:in auf korrekten Halt und Sitz zu kontrollieren.
Wiederholung der Prüfung
Falls Sie die theoretische oder praktische Prüfung nicht bestehen, kann diese nach einer gewissen Vorbereitungszeit wiederholt werden. Es gibt keine feste Begrenzung der Wiederholungsversuche. Zwischen den Versuchen sollten Sie aber genug Zeit einplanen, um sich und Ihren Hund gut vorzubereiten.
Mitführen des Nachweises
Bei einem Spaziergang mit Ihrem Hund müssen Sie den Nachweis der theoretischen und praktischen Prüfung auf Verlangen den Einsatzkräften des Ordnungsamtes zeigen. Sie können das Dokument entweder analog oder digital mit sich führen.
Die Kosten der Prüfungen trägt der Prüfling. Die Prüfungsgebühr wird durch den jeweiligen Anbietenden festgelegt.
Die theoretische Sachkundeprüfung muss vor Aufnahme des Hundes erfolgen.
Die praktische Prüfung ist innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Wenn Sie Ihren Hund vor dem 1. Juli 2026 erworben haben, müssen Sie grundsätzlich keine Sachkundeprüfung nachholen, es sei denn, das Ordnungsamt Bremen hat in der Vergangenheit festgestellt, dass Ihr Hund als „gefährlich“ gilt. Ist dies der Fall, müssen Sie sowohl die theoretische wie auch die praktische Sachkundeprüfung bis zum 30. Juni 2028 nachholen.
Keine Angabe.
Aktualisiert am 17.08.2026