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Saisonkennzeichen sind beispielsweise für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzer beziehungsweise Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen.
Eine Kombination von H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen ist seit dem 01.10.2017 möglich.
Bei der Zulassung des Fahrzeugs wird einmalig den Zeitraum (mindestens zwei bis maximal elf Monate jährlich) festgelegt, in dem das Fahrzeug benutzt werden soll (Betriebszeitraum). Außerhalb des Betriebszeitraums muss das Fahrzeug abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen, also auf privaten Grundstücken (z.B. in einer Garage) stehen.
Die Änderung von einem "normalen Kennzeichen" in ein "Saisonkennzeichen" kann jederzeit beantragt werden.
Eine Kombination von H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen ist seit dem 01.10.2017 möglich.
Hinweis:
Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt (z.B. 05/11 - als Bruchzahl geschrieben - bedeutet, dass das Fahrzeug von Mai bis November benutzt werden darf). Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes.
Bei Änderung des Saisonzeitraums muss eine neue Versicherungsbestätigung vorgelegt werden.
Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.
Termine können Sie jederzeit online über www.service.bremen.de/dienststelle/termine reservieren oder telefonisch Mo-Fr von 07:00-18:00 Uhr unter den folgenden Telefonnummern vereinbaren:
KFZ-Zulassungsbehörde: (0421) 361-88668 oder (0421) 115
Bürgerservicecenter-Nord: (0421) 361-88644 oder (0421) 115
Tipp:
Die Kennzeichenschilder können während der Zulassung hergestellt werden. Dafür haben sich private Anbieter in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt, das heißt mit Plaketten für die Hauptuntersuchung und den Zulassungsbezirk versehen.
bei zugelassenen Fahrzeugen
bei zugelassenen Fahrzeugen, die zu diesem Zeitpunkt nicht in Bremen oder in Bremerhaven bei einer dortigen Zulassung zugelassen sind.
Online-Fahrzeugzulassung - i-Kfz
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung haben Sie die Möglichkeit, Online-Anträge im Bereich Kfz-Zulassung zu stellen.
30,20 EUR mit Halterwechsel
28,20 EUR ohne Halterwechsel
Im Einzelfall können weitere Gebühren entstehen.
12,80 EUR zusätzlich bei Wunschkennzeichen mit Vorabreservierung
Bitte beachten Sie: Wenn Sie den Online Service nutzen, ist nur eine Bezahlung mit Kreditkarte möglich.
Aktualisiert am 10.11.2025