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Schaden melden (Selbstanzeige)

Wenn Sie öffentliches Eigentum beschädigen, müssen Sie das melden.

  • Basisinformationen

    Wer Sie als Unfallbeteiligter öffentliches Eigentum wie z.B. Leitpfosten, Verkehrsschilder, Leitplanken, usw. beschädigen und dies nach einem Unfall im Straßenverkehr nicht unverzüglich bei der Polizei oder beim Amt für Straßen und Verkehr melden, können Sie wegen Verkehrsunfallflucht verfolgt werden.

    Wird z.B. bei einem Unfall, bei Glatteis ein Verkehrsschild, ein Pfosten, auf der Autobahn eine Leitplanke oder ähnliches beschädigt, müssen Sie dies sofort der Polizei oder dem Amt für Straßen und Verkehr melden. Fahrzeughalter, die eine Meldung unterlassen, aber durch andere Verkehrsteilnehmer gemeldet werden, müssen nicht nur Schadenersatz leisten, sondern erhalten außerdem eine Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht.

    Voraussetzungen

    Sie haben einen Schaden an öffentlichem Eigentum verursacht

  • Ablauf

    Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es an das ASV oder geben Sie es im nächsten Polizeirevier ab .

  • Benötigte Unterlagen

    • Formular Schadenmeldung
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    Welche Kosten entstehen hängt von der Höhe des Schadens ab. Es entstehen keine Kosten bei der Abgabe der Selbstanzeige.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Der Schaden ist sofort zu melden.

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 16.07.2026

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