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Schiffsregister: Einsichtnahme oder Auszüge beantragen

  • Register und Kataster

Sie können Einsicht in das Schiffsregister nehmen oder Auszüge daraus beantragen.

  • Basisinformationen

    Im Schiffsregister werden unter anderem Eigentumsverhältnisse und auf dem Schiff liegende Hypotheken dokumentiert. Die Abteilung für Schiffsregistersachen beim Registergericht des Amtsgerichts Bremen ist sachlich unter anderem zuständig für das

    • Binnenschiffsregister
    • Register für Schiffsbauwerke
    • Seeschiffsregister

    Hinweis:
    Binnenschiffe mit Heimatort in Bremen, Bremerhaven und in den Amtsgerichtsbezirken Achim, Diepholz, Nienburg (Weser), Stolzenau, Sulingen, Syke, Verden (Aller), Geestland und Osterholz-Scharmbeck werden beim Binnenschiffsregister in Bremen geführt. 
    Sie können eine Einsicht vor Ort nehmen oder unbeglaubigte und amtlich beglaubigte Ausdrucke aus dem Bremer Schiffsregister beantragen.

    Voraussetzungen

    Einsichtnahme: Das Schiff ist im Schiffsregister Bremen eingetragen. 
    Einsichten in das Schiffsbauregister ist nur gestattet, soweit ein berechtigtes Interesse dargelegt wird.

    Auszug beantragen: Das Schiff ist im Schiffsregister Bremen eingetragen. Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Einfaches Servicekonto oder Servicekonto Business. 
    Auszüge aus Schiffsbauregistern sind nur mit berechtigtem Interesse zu erteilen. 

  • Ablauf

    Einsichtnahme:    

    • Die Einsicht in das Schiffsregister ist ohne Nachweis eines rechtlichen oder berechtigten Interesses während der Öffnungszeiten im Schiffsregister Bremen möglich.

    Auszug:

    • Schiffsregisterauszüge können persönlich beim Registergericht Bremen, schriftlich auf dem Postweg oder online beantragt werden. Zur Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie ein Einfaches Servicekonto oder Servicekonto Business. 
    • Bei schriftlichem Antrag ist ein formloser Antrag unter Benennung der Schiffsregisternummer einzureichen.
    • Zugleich ist Ihr Name und Ihre vollständige Wohnanschrift mitzuteilen, sowie die Angabe, ob ein amtlich beglaubigter oder ein unbeglaubigter Auszug gewünscht ist.
    • Bei Auszügen aus Schiffsbauregistern ist das berechtigte Interesse zugleich nachzuweisen.
    • Nach entsprechender Prüfung erhalten Sie einen Auszug nebst Kostenrechnung auf dem Postweg übersandt. 
  • Benötigte Unterlagen

    • Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei Für den Online-Dienst entstehen Ihnen keine Kosten.
    10,00 EUR Einfacher Auszug
    20,00 EUR beglaubigter Auszug

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Frist.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Aufgrund von Postlaufzeiten erhalten Sie den Registerauszug in 2 bis 3 Arbeitstagen.
    Die Schiffsregister sind jederzeit zu den Öffnungszeiten des Registergerichts einsehbar.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 13.04.2026

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