Verfahren

Die Bezirksschornsteinfegerin oder der Bezirksschornsteinfeger führt innerhalb von sieben Jahren zweimal eine umfassende Feuerstättenschau durch. Nach einer erfolgreichen Durchführung wird der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer der Feuerstättenbescheid zugesandt. Auf Seite 3 des Feuerstättenbescheides sind alle wichtigen Termine für die Reinigung- und Überprüfungsarbeiten zur Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit dargestellt.

Sollten Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümer ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen, werden diese von der Bezirksschornsteinfegerin oder dem Bezirksschornsteinfeger dem Ordnungsamt gemeldet.