Sie haben ein schulpflichtiges Kind bei dem ein sonderpädagogischer Förderbedarf Hören, Sehen oder körperliche und motorische Entwicklung diagnostiziert wurde und Sie wünschen eine Beschulung in einem Bildungs- und Beratungszentrum als Alternative zur inklusiven Beschulung.
Die Bildungs- und Beratungszentren Hören, Sehen und körperlich und motorische Entwicklung können auf Wunsch der Eltern als Wahlangebot alternativ zur inklusiven Beschulung angewählt werden. Dafür wird ein formloser Antrag bei der zuständigen Schulaufsicht beim Senator für Kinder und Bildung gestellt und entschieden.
Diagnostizierter Förderbedarf Hören, Sehen oder körperlich und motorische Entwicklung.
Die Sorgeberechtigten informieren sich an dem für sie zuständigen Förderzentrum über die Möglichkeiten der Beschulung ihres Kindes und stellen gegebenenfalls einen formlosen Antrag bei der zuständigen Schulaufsicht beim Senator für Kinder und Bildung. Dort wird dieser Antrag geprüft und entschieden.
gebührenfrei
Es gibt derzeit keine Frist.
2 Monate
Aktualisiert am 17.10.2025