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Schülerbeförderung beantragen Schule, Ausbildung und Studium Partnerschaft und Familie

Die Erziehungsberechtigten können für ihre Kinder die Schüler-Sammelbeförderung in Anspruch nehmen.

  • Basisinformationen

    Für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (geistige Beeinträchtigung, Rollstuhl, Hören und Sehen im Förderzentrum) besteht der Anspruch der Sammelbeförderung.

    Die Schülersammelbeförderung kann von den Erziehungsberechtigten in Anspruch genommen werden, deren Kindern einen der folgenden sonderpädagogischen Förderbedarfe haben:

    • Körperlich-motorische Entwicklung
    • Geistige Beeinträchtigung
    • Hören bei Beschulung im Bildungs- und Beratungszentrum
    • Sehen bei Beschulung im Bildungs- und Beratungszentrum

    Die Schüler*innen werden mit Kleinbussen morgens von zu Hause abgeholt und nach Unterrichtsende wieder nach Hause gebracht.

    Voraussetzungen

    Sonderpädagogischer Förderbedarf in geistiger Beeinträchtigung, körperlich-motorischer Entwicklung sowie Sehen und Hören bei Beschulung in speziellen Bildungs- und Beratungszentrum.

  • Ablauf

    Die Erziehungsberechtigten wenden sich an die Schule, falls sie die Busbeförderung für ihr Kind nutzen möchten bzw. sie werden im Vorfeld bereits auch von der Schule angesprochen, ob sie die Sammelbeförderung in Anspruch nehmen möchten.

    Wenn die Sammelbeförderung genutzt werden soll, wendet sich die Schule an die zuständige Stelle der senatorischen Behörde. Dieses tritt mit dem jeweiligen Fahrdienst in Kontakt, um die Busbeförderung zu organisieren. Der Fahrdienst gibt die Rückmeldung, ob und zu wann das Kind in die Sammelbeförderung integriert werden kann. Dieses hängt von der Wohnadresse und von der aktuellen Belegung des Fahrzeugs ab. Bei positivem Ergebnis gibt der Fahrdienst der zuständigen Stelle eine zügige Rückmeldung und setzt sich mit dem Eltern in Verbindung um ihnen mitzuteilen, wann ihr Kind künftig morgens von zu Hause abgeholt wird und wann es wieder zu Hause sein wird.

  • Benötigte Unterlagen

    • Es werden keine Unterlagen benötigt.
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Keine Angabe.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitungsdauer ist variabel, da zuerst die Möglichkeit der Sammelbeförderung geprüft wird. Falls dieses nicht möglich ist, wird die Möglichkeit einer Einzelbeförderung geprüft.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 17.10.2025

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