Verfahren

Die Erziehungsberechtigten wenden sich an die Schule, falls sie die Busbeförderung für ihr Kind nutzen möchten bzw. sie werden im Vorfeld bereits auch von der Schule angesprochen, ob sie die Sammelbeförderung in Anspruch nehmen möchten.

Wenn die Sammelbeförderung genutzt werden soll, wendet sich die Schule an das Referat 40 der Senatorin für Kinder und Bildung. Dieses tritt mit dem jeweiligen Fahrdienst in Kontakt, um die Busbeförderung zu organisieren. Der Fahrdienst gibt die Rückmeldung, ob und zu wann das Kind in die Sammelbeförderung integriert werden kann. Dieses hängt von der Wohnadresse und von der aktuellen Belegung des Fahrzeugs ab. Bei positivem Ergebnis gibt der Fahrdienst dem Referat 40 eine zügige Rückmeldung und setzt sich mit dem Eltern in Verbindung um ihnen mitzuteilen, wann ihr Kind künftig morgens von zu Hause abgeholt wird und wann es wieder zu Hause sein wird.

Rechtsgrundlagen