Schuleingangsuntersuchung
Das Bremische Schulgesetz verpflichtet zur Teilnahme an einer schulärztlichen Untersuchung bei Einschulung.
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Basisinformationen
Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, muss es vor Schulbeginn an einer schulärztlichen Untersuchung (Schuleingangsuntersuchung) teilnehmen. Diese Untersuchung ist für alle Kinder verpflichtend. Sie dient dazu die Schulbereitschaft festzustellen, die Eltern hinsichtlich der Einschulung zu beraten und festgestellte schulrelevante Förderbedarf an die Schule weiterzugeben.
Die Mitarbeiter des schulärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes entscheiden nicht darüber, ob das Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.
Eine Schuleingangsuntersuchung wird auch bei einer vorzeitigen Einschulung vor dem Beginn der Schulpflicht durchgeführt.
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist schulpflichtig.
- Ihr Kind soll vorzeitig eingeschult werden.
- Meldeadresse in Bremen.
- Kinder mit Behinderungen können auf Antrag ein Jahr früher an der Untersuchung teilnehmen.
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Ablauf
- Die Eltern erhalten eine schriftliche Einladung zur Schuleingangsuntersuchung.
- Die Untersuchung findet regional in den Stadtteilen statt.
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Benötigte Unterlagen
- Vorsorgeuntersuchungsheft (gelbes Heft)
- Impfdokument
- Arzt- oder Krankenhausberichte
- Brille, Heilhilfsmittel
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Zuständige Stellen
Ansprechperson
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Herr Simon Walz
Referatsleiter
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Gesundheitsamt
Horner Straße 60-70
28203 Bremen
0176 16607724
E-Mail
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Herr Günther Wiesenberg
Abschnittsleiter Gesundheitsfachkräfte
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Gesundheitsamt
Horner Straße 60-70
28203 Bremen
0176 16607720
E-Mail
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Gebühren / Kosten
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Die schulärztlichen Untersuchungen finden in der Regel zwischen Oktober und Juni statt.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Untersuchung dauert insgesamt in der Regel etwa 45 - 60 Minuten.
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Rechtsgrundlagen
Aktualisiert am 29.04.2026