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Schulzeugnis – Ersatz bei Verlust oder nach Namensänderung beantragen Schule, Ausbildung und Studium Partnerschaft und Familie

Haben Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Oder haben Sie einen beim Standesamt eingetragenen neuen Namen, der nicht der Ehename ist? Hier erfahren Sie mehr. 

  • Basisinformationen

    Ein Ersatzzeugnis oder ein Zeugnis mit Ihrem neuen Namen können Sie bei der Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat, erhalten.

    Um ein Ersatzzeugnis oder ein auf Ihren neuen Namen ausgestelltes Zeugnis zu beantragen, wenden Sie sich an die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat und vereinbaren einen Termin im dortigen Schulsekretariat.

    Sie stellen sich im Termin persönlich bei der Schule vor. Dort beantragen Sie die Erstellung eines Ersatzzeugnisses. 

    Wenden Sie sich an das Sekretariat der Schule, an der Sie das zu ersetzende Zeugnis erworben haben. 

    Sollte es Ihre Schule inzwischen nicht mehr geben, wenden Sie sich an das Sekretariat der entsprechenden Nachfolgeschule. Das können Sie bei der Schulaufsicht erfragen.

    Voraussetzungen

    Sie müssen die Aufbewahrungsfristen für Zeugnisse berücksichtigen. 

    Zweitschriften von Abschluss-, Abgangs-und Prüfungszeugnissen sowie Prüfungslisten und Schülerarchivkarteien oder –dateien werden 50 Jahre aufbewahrt. 

    Prüfungsarbeiten aus Abiturprüfungsverfahren oder sonstige Prüfungsarbeiten und Prüfungsakten werden 10 Jahre aufbewahrt. 

  • Ablauf

    Um ein Ersatzzeugnis oder ein auf Ihren neuen Namen ausgestelltes Zeugnis zu beantragen, wenden Sie sich an die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat und vereinbaren einen Termin im dortigen Schulsekretariat. 

    Sie stellen sich im Termin persönlich bei der Schule vor. Dort beantragen Sie die Erstellung eines Ersatzzeugnisses. 

    Wenn es in der Schule noch eine Zweitschrift des Zeugnisses gibt, erstellt Ihnen die Schule ein Ersatzzeugnis.

    Andernfalls wenden Sie sich an die Schulaufsicht. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Zuständigkeiten in der Schulaufsicht".

  • Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis, Reisepass oder Meldebestätigung
    • Optional: Bescheinigung vom Standesamt über die Namensänderung
    • Altes Zeugnis oder die Reste davon (falls vorhanden)
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Keine Angabe.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Keine Angabe.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 04.11.2025

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