Bei Ihnen wurde ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt und Sie möchten die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen? Ihr Schwerbehindertenausweis ist verloren gegangen, beschädigt oder hat eine Befristung, die bald abläuft? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.
Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands befristet oder unbefristet ausgestellt.
Wenn Sie eine schwerbehinderte Person aus einem Nicht-EU-Staat sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.
Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie sowohl die Eigenschaft als schwerbehinderte Person nachweisen als auch bestimmte Rechte und – je nach Art der Eintragung im Ausweis – Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.
Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel:
Der Schwerbehindertenausweis gibt den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an. Diese Merkmale sind:
Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen „G", „aG", „H", „Bl" oder „Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenen Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr. Hierfür ist zusätzlich eine gültige Wertmarke notwendig.
Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.
Einen Schwerbehindertenausweis können Sie nur beantragen, wenn bei Ihnen zuvor ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde.
Wenn Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen, wird Ihnen bei einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 automatisch ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt, sofern dort bereits ein Passfoto von Ihnen vorliegt.
Wenn das nicht der Fall sein sollte, Sie aber bereits einen Feststellungsbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 haben, können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Online-Beantragung:
Schriftliche Beantragung:
Beantragung vor Ort:
Auch bei Verlust, Beschädigung oder Ablauf Ihres bestehenden Schwerbehindertenausweises, können Sie bei der zuständigen Stelle eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.
Die zuständige Stelle prüft jeweils die Voraussetzungen zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises.
Bei vorliegenden Voraussetzungen stellt die zuständige Stelle einen neuen Schwerbehindertenausweis aus.
Wenn Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises über den Onlinedienst oder schriftlich beantragt haben, bekommen Sie ihn per Post zugeschickt.
Bei Kindern unter 10 Jahren:
gebührenfrei
Es gibt keine Frist.
Bei einem befristeten Schwerbehindertenausweis ist eine Beantragung 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit empfehlenswert.
10 Tage bei schriftlicher Beantragung per Post, per Mail oder über den Online-Dienst.
Sofort bei Beantragung vor Ort.
Aktualisiert am 26.02.2026