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Schwerbehindertenausweis beantragen

  • Gesundheit und Vorsorge
  • Ausweise und Dokumente

Bei Ihnen wurde ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt und Sie möchten die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen? Ihr Schwerbehindertenausweis ist verloren gegangen, beschädigt oder hat eine Befristung, die bald abläuft? Hier erfahren Sie mehr darüber.

  • Basisinformationen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands befristet oder unbefristet ausgestellt.

    Wenn Sie eine schwerbehinderte Person aus einem Nicht-EU-Staat sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

    Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie sowohl die Eigenschaft als schwerbehinderte Person nachweisen als auch bestimmte Rechte und – je nach Art der Eintragung im Ausweis – Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

    Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel:

    • besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
    • Anspruch auf Zusatzurlaub
    • Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung,
    • unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
    • Benutzung von Behindertenparkplätzen
    • Parkerleichterungen
    • Rundfunkgebührenbefreiung
    • ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen

    Der Schwerbehindertenausweis gibt den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an. Diese Merkmale sind:

    • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
    • H – Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
    • Bl – Blind
    • Gl – Gehörlos
    • RF – Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
    • B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
    • G – Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
    • TBl – Taubblind

    Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen „G", „aG", „H", „Bl" oder „Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenen Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr. Hierfür ist zusätzlich eine gültige Wertmarke notwendig.

    Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen Feststellungsbescheid über eine Behinderung von mindestens einem Grad 50.
    • Wenn Sie keinen deutschen Pass haben und aus einem Nicht-EU-Staat stammen, brauchen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel.
  • Ablauf

    Einen Schwerbehindertenausweis können Sie nur beantragen, wenn bei Ihnen zuvor ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde.

    Wenn Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen, wird Ihnen bei einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 automatisch ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt, sofern dort bereits ein Passfoto von Ihnen vorliegt.

    Wenn das nicht der Fall sein sollte, Sie aber bereits einen Feststellungsbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 haben, können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

    Online-Beantragung:

    • Über "Online erledigen" kommen Sie direkt zum Online-Dienst.
    • Der Online-Dienst führt Sie durch den Antrag.

    Schriftliche Beantragung:

    • Alternativ zur Online-Beantragung, können Sie auch formlos per Post oder per E-Mail ein Passfoto mit Namen und Aktenzeichen für einen neuen Schwerbehindertenausweis bei der zuständigen Stelle einreichen.
      • Schicken Sie dies zusammen mit den benötigten Unterlagen an die zuständige Stelle.

    Beantragung vor Ort:

    • Sie können sich einen Schwerbehindertenausweis auch persönlich oder durch eine vertretende Person vor Ort bei der zuständigen Stelle zu den Öffnungszeiten ausstellen lassen.
    • Bringen Sie dafür ein Passfoto und die benötigten Unterlagen mit.
    • Der Schwerbehindertenausweis wird dann direkt vor Ort ausgestellt.

    Auch bei Verlust, Beschädigung oder Ablauf Ihres bestehenden Schwerbehindertenausweises, können Sie bei der zuständigen Stelle eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Die zuständige Stelle prüft jeweils die Voraussetzungen zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises.

    Bei vorliegenden Voraussetzungen stellt die zuständige Stelle einen neuen Schwerbehindertenausweis aus.

    Wenn Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises über den Onlinedienst oder schriftlich beantragt haben, bekommen Sie ihn per Post zugeschickt.

    Weitere Hinweise

    • Die Ausstellung erfolgt in der Regel unbefristet, bei Befristungen aufgrund von Nachuntersuchungen (bei bestimmten Erkrankungen: z. B. Krebs, Diabetes mellitus, psych. Leiden etc.).
    • Eine Befreiung von der Lichtbildpflicht bei Erwachsenen bzw. die Gültigkeit ohne Lichtbild kann auf Antrag erfolgen. Der behandelnde Arzt muss bestätigen, dass es aus medizinischer Sicht nicht mehr möglich ist, Lichtbilder anzufertigen.
    • Bei einem Umzug innerhalb des Bundeslandes Bremen reicht eine formlose Adressmitteilung (per Mail, Post, Fax oder Telefon).
    • Der Schwerbehindertenausweis wird nur noch im Scheckkartenformat ausgegeben.

    Bei Kindern unter 10 Jahren:

    • wird die Gültigkeitsdauer des Ausweises bis längstens zum Ende des Kalendermonats befristet, in dem das 10. Lebensjahr vollendet wird (=10.Geburtstag). Bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres ist ein Lichtbild nicht erforderlich. Der Ausweis ist auch ohne Bild gültig.
    • Anschließende Verlängerungen werden dann höchstens bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres (=20. Geburtstag) erteilt.
  • Benötigte Unterlagen

    • Feststellungsbescheid über Behinderung von mindestens Grad 50 oder entsprechendes Geschäftszeichen
    • Passfoto (ab dem 10. Lebensjahr)
      • Das Passfoto kann auch eingescannt per Email zugesandt werden.
    • Gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland
      • Für ausländische Bürger:innen aus Nicht-EU-Staaten.
    • Bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
      • Zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Frist.

    Bei einem befristeten Schwerbehindertenausweis ist eine Beantragung 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit empfehlenswert.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    10 Tage bei schriftlicher Beantragung per Post, per Mail oder über den Online-Dienst.
    Sofort bei Beantragung vor Ort.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 26.02.2026

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