zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:
  • Dienstleistungen
  • Sich bei der Erstellung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen

Sich bei der Erstellung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen Bauen und Immobilien

Sie können sich an der Aufstellung und Änderung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen.

  • Basisinformationen

    Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen sowie Behörde oder Träger öffentlicher Belange (TÖB) können Sie sich an der Neuaufstellung oder Änderung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken. 
    TÖB sind Behörden oder Institutionen, die per Gesetz öffentliche Aufgaben ausführen. TÖB sind zum Beispiel Kommunen, Straßenbaubehörden, Naturschutzbehörden, Landwirtschaftsbehörden oder Wasserbehörden.
    Im landesweiten Raumordnungsplan wird festgelegt, wie die begrenzte Ressource Raum genutzt werden soll. Es gibt unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums, wie beispielsweise für:

    • Wohnen
    • Gewerbe
    • Verkehr
    • Infrastruktur
    • Erholung oder
    • Natur und Umwelt

    Bestandteile eines landesweiten Raumordnungsplans:

    • einer beschreibenden Darstellung (textliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung)
    • einer zeichnerischen Darstellung (räumlich konkrete Ziele und Grundsätze der Raumordnung)
    • einer Begründung
    • einer zusammenfassenden Erklärung zu der Berücksichtigung der Umweltbelange und der Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung im Aufstellungsverfahren 
    • einem Umweltbericht
    • einer Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen

    Voraussetzungen

    Keine.

  • Ablauf

    • Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten landesweiten Raumordnungsplan äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch erfolgen. 
    • Die Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. 
    • Das Ergebnis der Abwägung wird veröffentlicht.

    Weitere Hinweise

    Rechtsbehelf: Klage vor dem Verwaltungsgericht.

  • Benötigte Unterlagen

    • Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Ab Beginn der Veröffentlichung des Raumordnungsplans im Internet können Sie sich mindestens einen Monat beteiligen. Die Frist gilt sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Keine.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wie bewerten Sie die Seite?*

*Pflichtfeld

Aktualisiert am 18.07.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm