Verfahren

Vor Aufnahme des Spielhallenbetriebs ist bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Referat Gewerbeangelegenheiten eine Erlaubnis zu beantragen. Erst, wenn der Antrag vollständig bei der Behörde vorliegt, kann er bearbeitet werden. Dabei werden alle Angaben zur Spielhalle dahingehend überprüft, ob sie korrekt und im Rahmen des Gesetzes erlaubnisfähig sind. Außerdem wird die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Antragstellers oder der Antragstellerin überprüft. Diese Prüfung kann bis zu 12 Wochen dauern.

Allen Antragstellern und Antragstellerinnen wird empfohlen, sich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen. Ein Gesprächstermin ist nach Absprache auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten möglich.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

In der folgenden Liste sind die Anbieter aufgelistet, die gemäß §3 der Verordnung zur Ausführung des Bremischen Spielhallengesetzes die Personalschulungen und Sachkundeprüfungen anbieten.

Stand: April 2024

Personalschulung nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BremSpielhG:

Merlato GmbH

Annenheider Str. 257

27755 Delmenhorst

Tel.: +49 4221 2890469

E-Mail: info@merlato.de

Sachkundeprüfung nach § 4b BremSpielhG:

HEINZE, LANGE, v. Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Am Tiergarten 2

30559 Hannover

Tel.: +49 511 8074 083 0

Fax: +49 511 8074 083 3

E-Mail: f.heinze@hlvs.de