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Sprachkenntnisse vor der Einschulung feststellen

In Bremen müssen alle Kinder ein Jahr vor ihrer Einschulung einen Sprachtest machen und bei Bedarf an einer Förderung teilnehmen. Hier erfahren Sie mehr darüber.

  • Basisinformationen

    Um in der Schule erfolgreich zu lernen, ist es wichtig, die deutsche Sprache dem Alter angemessen gut sprechen und verstehen zu können. 

    In Bremen nehmen alle Kinder ein Jahr vor der Einschulung an einem Sprachtest teil. Durch die sogenannte Sprachstandsfeststellung wird die Sprachentwicklung überprüft. Wenn Kinder Unterstützung brauchen, erhalten sie eine Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung. Die Kosten für den Sprachtest und die Sprachförderung übernimmt die Stadtgemeinde Bremen.

    Voraussetzungen

    • Zum Test werden alle Kinder eingeladen, die im Land Bremen leben und gemeldet sind sowie im Folgejahr eingeschult werden (Muss-Kinder) oder eingeschult werden können (Kann-Kinder).
  • Ablauf

    Die Eltern der Kinder, die zur Sprachstandsfeststellung erscheinen müssen, erhalten auf postalischem Weg in der Regel im Januar ein Informationsschreiben mit der Möglichkeit für eine Individuelle Rückmeldung. In der Regel folgt im April die Einladung zu einem Test-Termin für Anfang Mai. 

    Der Termin findet in der Regel in der nächstgelegenen Grundschule statt. An dem Termin erfolgt der PRIMO-Test entweder an einem PC oder iPad und wird dem Kind als eine Art Computer-Spiel erklärt. Der Test besteht aus drei Teilen für den die meisten Kinder ca. 25 bis 30 Minuten benötigen. 

    Parallel zum PRIMO-Test wird von der betreuenden Kita eine Einschätzung der aktiven Sprache eingeholt. 

    Beides zusammen (PRIMO-Test und Einschätzung der aktiven Sprache) werden anschließen ausgewertet und der Sprachstand wird festgestellt. Das Ergebnis wird den Eltern in der Regel zu Beginn der Sommerferien mitgeteilt.

    Weitere Hinweise

    Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der Internetseite der senatorischen Behörde. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen". 

  • Zuständige Stellen

    Ansprechperson

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Erziehungsberechtigten haben keine Fristen einzuhalten.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Das Ergebnis wird den Eltern in der Regel zu Beginn der Sommerferien mitgeteilt.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 17.11.2025

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