Sie möchten Ihre staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin oder Sozialpädagoge/Sozialarbeiter erlangen? Dann müssen Sie sich in Bremen an die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung-Referat 31 wenden.
Der Beruf Sozialpädagog:in oder Sozialarbeiter:in ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet, Sie benötigen die staatliche Anerkennung, um in allen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit tätig sein zu dürfen.
In Bremen wird die staatliche Anerkennung durch die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung - Referat 31 - erteilt, sofern Sie ein:e Absolvent:in des Studienganges Soziale Arbeit der Hochschule Bremen oder der Hochschule Bremerhaven oder der APOLLON Hochschule für Gesundheitswirtschaft GmbH sind und Sie Ihre berufliche Eignung in einem einjährigen Berufspraktikum nachgewiesen oder den prüfungsmäßigen Nachweis praktischer Berufserfahrung erbracht haben.
Die Erteilung der staatlichen Anerkennung erfolgt nach Bestehen eines Kolloquiums. Die Zulassung zum Kolloquium erfolgt auf Antrag, wenn alle notwendigen Nachweise erbracht worden sind.
Antrag auf Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Berufspraktikum (Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis sind beizulegen)
Aktualisiert am 15.08.2025