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Staatliche Anerkennung als Erzieher:in beantragen

  • Arbeit

Sie möchten nach der staatlichen Prüfung zum/ zur Erzieher: in an einer Fachschule für Sozialpädagogik im Land Bremen anschließend die staatliche Anerkennung erlangen? Dann wenden Sie sich in Bremen an die senatorische Behörde für Kinder und Bildung – Referat 31. Hier erfahren Sie mehr.

  • Basisinformationen

    Der Beruf Erzieher:in ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet, Sie müssen eine bestimmte Qualifikation nachweisen, um in dem Beruf arbeiten zu dürfen.

    Mit der staatlichen Anerkennung als Erzieher:in können Sie bundesweit in diesem Beruf arbeiten. 

    In Bremen müssen Sie hierzu eine Fachschule für Sozialpädagogik mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen und das Berufspraktikum erfolgreich absolviert haben. Im Anschluss müssen Sie ein Kolloquium (ein Fachgespräch zum Nachweis der Theorie-Praxis-Verzahnung) absolvieren.

    Sofern Sie eine öffentliche Fachschule (Inge-Katz-Schule, Schulzentrum Blumenthal, BS Sophie-Scholl Bremerhaven) besucht haben, wenden Sie sich an die dortigen Ansprechpersonen

    Haben Sie eine private Fachschule (Paritätisches Bildungswerk Bremen, ibs Bremen) besucht oder die staatliche Prüfung über eine Nicht-Schüler:innen-Prüfung an der Inge-Katz-Schule erlangt, wenden Sie sich an die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung – Referat 31.

    Um sich für das Berufspraktikum und das anschließende Kolloquium anzumelden, müssen alle notwendigen Unterlagen bei der für Sie zuständigen Behörde vorliegen.

    In Bremen wird staatlichen Anerkennung als Erzieher:in durch die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung - Referat 31.

    Die staatlichen Anerkennung erfolgt nach dem Bestehen eines Kolloquiums. Die Zulassung zum Kolloquium erfolgt auf Antrag, wenn alle notwendigen Nachweise erbracht worden sind.

    Es wird eine Urkunde über die staatliche Anerkennung als Erzieher:in ausgehändigt.

    Voraussetzungen

    Sie haben die staatliche Prüfung an einer Fachschule für Sozialpädagogik in Bremen erlangt, danach erfolgreich das Berufspraktikum absolviert und ein Kolloquium zum Nachweis der Theorie-Praxis-verzahnung bestanden.

    Sie besitzen ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag.

  • Ablauf

    • Wenn Sie das reguläre Berufspraktikum oder das Berufseinstiegsjahr absolvieren, senden Sie spätestens 2 Monate vor Beginn Ihre Meldung zum Berufspraktikum an die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung - Referat 31 oder an die für Sie zuständige Schule. 
    • Dann werden Sie über die verpflichtenden praxisbegleitenden Veranstaltungen informiert. 
    • Wenn Sie berufliche Tätigkeiten auf das Berufspraktikum anrechnen lassen, können Sie den Antrag auf Anrechnung im Anschluss an die Tätigkeit im Referat 31 oder bei der für Sie zuständigen Schule stellen.
    • Sie erhalten vom Referat 31 oder der für Sie zuständigen Schule rechtzeitig den Antrag auf Zulassung zum Kolloquium, den Sie dann mit dem Praxisbericht abgeben.
    • Nach erfolgreich bestandenem Kolloquium wird Ihnen die staatliche Anerkennung erteilt. 

    Weitere Hinweise

    Arbeiten mit einem ausländischen Bildungsabschluss oder ohne staatliche Anerkennung als Erzieher:in
    Um Sie ohne Ausbildung zur:zum staatlich anerkannten Erzieher:in als Unterstützung im Gruppengeschehen über den Fachkraftschlüssel hinaus zu beschäftigen, muss die Einrichtung, in der Sie arbeiten möchten, mit dem Landesjugendamt in Kontakt treten. Dieses entscheidet, ob es eine Grundlage für die Beschäftigung gibt.
    Sie können sich bei einer Einrichtung bewerben. Diese entscheidet dann, ob Sie eine Einsatzmöglichkeit für Sie hat.

    Weitere Beratungsangebote
    Lassen Sie sich von einer IQ-Beratungsstelle persönlich zu diesem Verfahren und Ihrer Qualifikation beraten. Die Beraterinnen und Berater helfen Ihnen auch vor der Antragstellung mit Ihren Unterlagen. Die Beratung ist kostenlos.
    Sie können auch die Hotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge anrufen. Die Hotline beantwortet Ihnen Fragen zum Thema „Arbeiten und Leben in Deutschland“. 
    Telefonnummer: +49 30 1815-1111
    Sprechzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr (MEZ)
    Wenn Sie im Ausland sind: Über die Hotline erreichen Sie auch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA). Dies bietet Ihnen vertiefte Beratung und Unterstützung im Anerkennungsverfahren und führt eine Standortberatung durch. 
    Die Links zu den weiteren Beratungsangeboten finden Sie unter "Weitere Informationen".

  • Benötigte Unterlagen

    • Abschlusszeugnis zur staatlichen Anerkennung
    • Lebenslauf
    • Meldung zum Berufspraktikum (2 Monate vor Beginn des Berufspraktikums)
    • Positive Zwischen- und Abschlussbeurteilung der Praxiseinrichtung
    • Oder Antrag auf Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Berufspraktikum (bitte bei Referat 31 oder Ihrer zuständigen Schule über Formulare, Fristen und einzureichende Unterlagen informieren)
      • Antrag auf Zulassung zum Kolloquium
      • Nachweis Ihrer persönlichen Eignung: durch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
      • Praxisbericht
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    Keine Angabe

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Keine Angabe.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Dauer kann durch erhöhtes Arbeitsaufkommen oder Komplexität der Prüfung schwanken.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 18.12.2025

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