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Stammdaten Lieferant pflegen im Kontext öffentlicher Beschaffungen im Lieferantencockpit

Wenn Sie als Lieferant eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben, liegen der öffentlichen Verwaltung Ihre Lieferantenstammdaten vor. Sie sind dazu angehalten, die Richtigkeit Ihrer Lieferantenstammdaten zu prüfen und im Abweichungsfall Änderungen zu kommunizieren.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie als Lieferant eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben, liegen der öffentlichen Verwaltung Ihre Lieferantenstammdaten vor. Sie sind dazu angehalten, die Richtigkeit Ihrer Lieferantenstammdaten zu gewährleisten. Für die einkaufende öffentliche Verwaltung sind gepflegte Lieferantenstammdaten von großer Bedeutung.

    Die Lieferantenstammdaten umfassen allgemeine Daten jedes einzelnen Lieferanten zu Ansprechpartner:innen, standortbezogene Informationen und Informationen zum Bestellprozess (Anschrift und E-Mail-Adresse). 

    Mit Gültigkeit Ihres Rahmenvertrages sind Sie dazu angehalten, die Richtigkeit Ihrer Lieferantenstammdaten zu gewährleisten. Auch im Falle von Änderungen an Ihren Lieferantenstammdaten sind Sie dazu angehalten, diese der öffentlichen Verwaltung zu melden.

    Die Meldung von Änderungen an Ihren Lieferantenstammdaten können Sie formlos, über die Katalogsysteme oder das Lieferantencockpit tun. 

    Über das Lieferantencockpit haben Sie die Möglichkeit, die Übereinstimmung Ihrer Lieferantenstammdaten mit den Daten Ihres ELSTER-Zertifikates bestätigt zu bekommen. Im Falle von Abweichungen können Sie Pflegebedarfe an Ihren Lieferantenstammdaten über das Lieferantencockpit melden. Das Lieferantencockpit ist eine zentrale Plattform für alle Lieferanten, die eine Rahmenvereinbarung mit dem Bund, den Ländern oder den Kommunen abgeschlossen haben. Hier haben Sie einen Überblick über alle Ihre Rahmenverträge und können im Falle von Änderungen an Ihren Lieferantenstammdaten die öffentliche Verwaltung hierüber informieren. So erleichtert das Lieferantencockpit die Zusammenarbeit der Lieferanten mit den Behörden.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben.
    • Um das Lieferantencockpit zu nutzen, muss Ihr Unterneh-men ein Konto im „Einheitlichen Unternehmenskonto“ haben.
    • Um das Lieferantencockpit zu nutzen, benötigen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Ablauf

    Wenn Sie als Lieferant eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben, liegen der öffentlichen Verwaltung Ihre Lieferantenstammdaten vor. Sie sind dazu angehalten, die Richtigkeit Ihrer Lieferantenstammdaten zu gewährleisten. 

    • Sie prüfen Ihre Lieferantenstammdaten initial im Katalogsystem der öffentlichen Verwaltung oder im Lieferantencockpit. Dies erfolgt dadurch, dass Sie Ihre Rahmenverträge angezeigt bekommen. Ist dies nicht der Fall, stimmen Ihre Daten nicht mit dem erforderlichen ELSTER-Zertifikat überein. 
    • Im Falle von Änderungen an Ihren Lieferantenstammdaten melden Sie diese der öffentlichen Verwaltung. Dies können Sie über das Lieferantencockpit tun. Sie können dies auch formlos oder über die Katalogsysteme tun. 

    Weitere Hinweise

    Die Ursache für eine erforderliche Mitteilung über zu ändernde Stammdaten, kann in dem durch das System automatisiert durchgeführten Abgleich der Daten des Katalogsystems und dem Elster-Zertifikat liegen. Dadurch ist das Vertrauensniveau der Daten auf substanziell gestiegen. Durch die Meldung der Stammdaten erfolgt eine Korrektur im Katalogsystem. Hiernach werden die jeweiligen Rahmenverträge angezeigt.

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    • Lieferantencockpit
      Das Lieferantencockpit ist eine zentrale Plattform für alle Lieferanten, die eine Rahmenvereinbarung mit dem Bund, Ländern oder Kommunen abgeschlossen haben. Hier haben Sie einen Überblick über alle ihre Rahmenverträge und können ihre Kataloge im einheitlichen Format über einen zentralen Zugang zur Verfügung stellen.

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Frist.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitung erfolgt umgehend.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 18.07.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
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