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Sterbeurkunde beantragen

  • Ausweise und Dokumente
  • Sterbefall und Nachlass

Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.

  • Basisinformationen

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. 

    Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als 

    • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
    • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse und
    • nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts

    Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Urkunde wird durch das registerführende Standesamt ausgestellt.

    Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person: 

    • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname
    • Ort und Tag ihrer Geburt
    • der letzte Wohnsitz und der Familienstand
    • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners 
    • Sterbeort und Zeitpunkt des Todes

    Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

    • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung
    • die Nachlassabwicklung
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen

    Voraussetzungen

    • Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet.
      • Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Urkunde wird erst nach der Beurkundung ausgestellt.  
    • Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
    • Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
    • Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
    • Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
    • Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
      • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
        • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
          • Erbschein
          • Grundbuchauszug
          • Ausweis oder Reisepass
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
  • Ablauf

    Sie können die Ausstellung einer Sterbeurkunde im Standesamt Bremen-Mitte und im Standesamt Bremen-Nord schriftlich per E-Mail, DE-Mail oder Post beantragen.

    Eine Urkundenbestellung per Telefon ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

    Beantragung per Mail

    • Füllen Sie das Formular zur Anforderung einer Urkunde aus.
    • Schicken Sie als gescannte Anlage/ Foto einen Nachweis Ihrer Identität mit. Die kann sein:
      • Personalausweis (beidseitig)
      • Reisepass
    • Nicht benötigte Daten (zum Beispiel Größe, Augenfarbe und so weiter) dürfen Sie schwärzen.
    • Schicken Sie die Mail an die Mailadresse des zuständigen Standesamtes.
      • Für das Standesamt Bremen-Mitte:
        • urkunde@inneres.bremen.de
      • Für das Standesamt Bremen-Nord:
        • Standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de
    • Daraufhin erhalten Sie eine Rechnung, sowie die Sterbeurkunde.

    Beantragung per DE-Mail

    Wir möchten darauf hinweisen, dass Ausweiskopien sensible Daten enthalten, die bei Nutzung von E-Mail als Transportweg nur verschlüsselt versandt werden sollten. Hierzu bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, die Urkundenanforderung inklusive gescannter Ausweiskopie mittels DE-Mail an uns zu versenden.

    • Die Übersendung mittels DE-Mail setzt voraus, dass Sie selbst über eine DE-Mail-Adresse verfügen, mithin innerhalb des DE-Mail-Verbundes authentifiziert sind. Nur innerhalb des DE-Mail-Verbundes ist ein verschlüsselter Übertragungsweg gewährleistet.
    • Eine Übersendung an die DE-Mail-Adressen der Standesämter von einem herkömmlichen Mailkonto ist nicht möglich.
    • Unsere DE-Mailadressen lauten:
      • Für das Standesamt Bremen-Mitte:
        • EPS.050-SM@bremen.de-mail.de 
      • Für das Standesamt Bremen-Nord:
        • EPS.050-SN@bremen.de-mail.de

    Beantragung per Post

    • Füllen Sie das Formular zur Anforderung einer Urkunde aus.
    • Schicken Sie einen Nachweis Ihrer Identität als Kopie mit. Dies kann sein:
      • Personalausweis (beidseitig)
      • Reisepass
        • Nicht benötigte Daten (zum Beispiel Größe, Augenfarbe und so weiter) dürfen Sie schwärzen.
    • Schicken Sie beides zusammen an das zuständige Standesamt.
    • Daraufhin erhalten Sie eine Rechnung, sowie die Sterbeurkunde.

    Möchten Sie eine Kopie/ Scankopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses nicht übermitteln, kann die gewünschte Urkunde nur persönlich abgeholt werden, da sich das Standesamt von der Berechtigung der Urkundenanforderung und der Identität der antragstellenden Person überzeugen muss. Vereinbaren Sie einen Abholtermin bitte unter der Telefonnummer 115.

    Weitere Hinweise

    Für weitere Informationen zur DE-Mail empfehlen wir Ihnen die Veröffentlichungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter „Weitere Informationen“.

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht
  • Benötigte Unterlagen

    • für nahe Verwandte:
      • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug
      • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich per Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion elektronisch authentifizieren oder mit Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel)
    • für Geschwister der verstorbenen Person:
      • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
      • Berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
      • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich per Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion elektronisch authentifizieren oder mit Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel)
    • bei Abholung durch eine Vertretung:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
      • den eigenen Personalausweis oder Reisepass
    • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
      • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug
      • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich per Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion elektronisch authentifizieren oder mit Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel)
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    bis 15,00 EUR pro Urkunde
    bis 8,00 EUR für jede weitere, identische Urkunde, die gleichzeitig ausgestellt wird.

    Wenn Sie die Urkunde schriftlich anfordern, senden wir Ihnen zusammen mit der Urkunde eine Rechnung zu.
    Wenn Sie die Urkunde persönlich abholen, sind die Gebühren in bar, per EC-Karte, Maestro, Mastercard, Visa oder VPay zu bezahlen.
    Personenstandsurkunden, die für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, der Gewährung von Kindergeld, von Elterngeld oder von Ausbildungszulagen benötigt werden, sind zweckgebunden und gebührenfrei.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Ausstellung der Sterbeurkunde ist 30 Jahre ab Registererstellung möglich.

    Informationen zu älteren Sterberegistern erhalten Sie beim Staatsarchiv Bremen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Auftragsvolumen ab.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 23.02.2026

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