Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als
Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Urkunde wird durch das registerführende Standesamt ausgestellt.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
Sie können die Ausstellung einer Sterbeurkunde im Standesamt Bremen-Mitte und im Standesamt Bremen-Nord schriftlich per E-Mail, DE-Mail oder Post beantragen.
Eine Urkundenbestellung per Telefon ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Beantragung per Mail
Beantragung per DE-Mail
Wir möchten darauf hinweisen, dass Ausweiskopien sensible Daten enthalten, die bei Nutzung von E-Mail als Transportweg nur verschlüsselt versandt werden sollten. Hierzu bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, die Urkundenanforderung inklusive gescannter Ausweiskopie mittels DE-Mail an uns zu versenden.
Beantragung per Post
Möchten Sie eine Kopie/ Scankopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses nicht übermitteln, kann die gewünschte Urkunde nur persönlich abgeholt werden, da sich das Standesamt von der Berechtigung der Urkundenanforderung und der Identität der antragstellenden Person überzeugen muss. Vereinbaren Sie einen Abholtermin bitte unter der Telefonnummer 115.
Für weitere Informationen zur DE-Mail empfehlen wir Ihnen die Veröffentlichungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter „Weitere Informationen“.
Rechtsbehelf
bis 15,00 EUR pro Urkunde
bis 8,00 EUR für jede weitere, identische Urkunde, die gleichzeitig ausgestellt wird.
Wenn Sie die Urkunde schriftlich anfordern, senden wir Ihnen zusammen mit der Urkunde eine Rechnung zu.
Wenn Sie die Urkunde persönlich abholen, sind die Gebühren in bar, per EC-Karte, Maestro, Mastercard, Visa oder VPay zu bezahlen.
Personenstandsurkunden, die für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, der Gewährung von Kindergeld, von Elterngeld oder von Ausbildungszulagen benötigt werden, sind zweckgebunden und gebührenfrei.
Die Ausstellung der Sterbeurkunde ist 30 Jahre ab Registererstellung möglich.
Informationen zu älteren Sterberegistern erhalten Sie beim Staatsarchiv Bremen.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Auftragsvolumen ab.
Aktualisiert am 23.02.2026