Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
Wenn Sie von Ihrem Ehegatten/Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner nicht mehr dauernd getrennt leben, steht Ihnen wieder die Steuerklassenkombination III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.
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Basisinformationen
Nehmen Sie und Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner nach einem dauernden Getrenntleben die eheliche/lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wieder auf, stehen Ihnen wieder die familiengerechten Steuerklassen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.
Die familiengerechte Steuerklasse kann dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden. Sie wird zu Beginn des Monats berücksichtigt, in dem die Trennung beendet worden ist.
Sofern bei Ihnen und/oder Ihrem dauernd getrennt lebenden Ehegatte/Lebenspartner während des Getrenntlebens die Steuerklasse II berücksichtigt worden ist, entfällt diese mit Zuordnung der familiengerechten Steuerklassen.
Voraussetzungen
Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft von Ehegatten/Lebenspartnern nach dauernder Trennung.
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Ablauf
Für die Mitteilung über die Beendigung des Getrenntlebens und die entsprechende Änderung der Steuerklasse wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. Das können Sie auf folgenden Wegen machen:
Online über das ELSTER-Portal:
- Sie können die Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft online über ELSTER an das Finanzamt übermitteln.
- ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung.
- Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER.
- Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.
Schriftliche Beantragung:
- Füllen Sie den amtlich vorgeschriebenen Vordruck "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen" mit der "Anlage Steuerklassenwechsel" unverzüglich aus und reichen Sie ihn bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein. Das Antragsformular finden Sie unter "Formulare".
- Eine Berücksichtigung der familiengerechten Steuerklassen erfolgt dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren.
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Benötigte Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen benötigt.
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Zuständige Stellen
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Online Services
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Formulare
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Gebühren / Kosten
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Keine.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel umgehend nach dem Eingang.
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 04.11.2025
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