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Steuerklasse Änderung Alleinerziehende beantragen Steuern und Abgaben

Als alleinerziehende Person mit mindestens einem Kind im Haushalt, das Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld hat, können Sie die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende und damit die Steuerklasse 2 beantragen.

  • Basisinformationen

    Sie können als alleinerziehende Person die Steuerklasse 2 beantragen, so dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird.

    Die Voraussetzungen des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende erfüllen Sie, wenn zu Ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das Ihnen der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zusteht und Sie mit diesem Kind bzw. diesen Kindern alleine in Ihrem Haushalt leben.

    Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt für ein Kind 4.260 EUR im Kalenderjahr. Für das zweite und jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um 240 EUR je Kind und Jahr. 

    In der Steuerklasse 2 wird der Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 EUR nur für ein Kind berücksichtigt, auch wenn Sie mehrere berücksichtigungsfähige Kinder haben. Die Berücksichtigung des Erhöhungsbetrags von 240,00 EUR für das zweite und jedes weitere Kind müssen Sie gesondert bei Ihrem Finanzamt beantragen.

    Die Steuerklasse 2 wird mit Beginn des Monats berücksichtigt, in dem erstmals die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende vorliegen.

    Mit Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes wird die Steuerklasse 2 automatisiert beendet und im Folgemonat in die Steuerklasse 1 geändert. Wenn Ihnen für Ihr volljähriges Kind weiterhin der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zusteht, kann die Steuerklasse 2 auch gewährt werden, dies setzt einen erneuten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bei Ihrem zuständigen Finanzamt voraus.

    Die Steuerklasse 2 steht Ihnen nur für jeden vollen Kalendermonat, in dem Sie die Voraussetzungen erfüllen, zu. Wenn sich die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende nicht mehr erfüllen, dann müssen Sie das Ihrem zuständigen Finanzamt unverzüglich mitteilen. Die Voraussetzung für die Berücksichtigung der Steuerklasse 2 entfällt zum Beispiel, wenn Sie eine eheähnliche Gemeinschaft begründen und Sie somit mit Ihrem Kind beziehungsweise Ihren Kindern nicht mehr alleine im Haushalt leben.

    Voraussetzungen

    • Sie sind alleinstehend und zu Ihrem Haushalt gehört mindestens ein Kind, für das Sie Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder das Kindergeld haben.
    • Des Weiteren darf keine Haushaltsgemeinschaft und gemeinsame Wirtschaftsführung mit einer anderen volljährigen Person bestehen, für die Sie keinen Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder Kindergeld haben.
  • Ablauf

    Für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Lohnsteuerabzugsverfahren ist es erforderlich, dass Sie einen Antrag bei Ihrem zuständigen Finanzamt stellen:

    Online über das ELSTER-Portal:

    • Sie können die Erklärung online über ELSTER an das Finanzamt übermitteln.
    • ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung.
    • Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER.
    • Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann

    Schriftliche Beantragung:

    • Füllen Sie das Formular "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen" aus. Das Antragsformular finden Sie unter "Formulare".
    • Für die Erklärung müssen Sie zusätzlich die dort enthaltene "Anlage Kind" für das jeweilige Jahr mit auffüllen.
    • Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus und unterschreiben Sie ihn.
    • Schicken Sie den Antrag mit Anlagen per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
    • Sie erhalten einen Bescheid.

    Bitte beachten Sie:

    • Dies gilt auch, wenn mit Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes die Steuerklasse II automatisiert beendet und im Folgemonat in die Steuerklasse I geändert worden ist, und die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags weiterhin vorliegen.
    • Ist eine Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht möglich, beziehungsweise von Ihnen nicht erwünscht, können Sie diesen auch im Rahmen einer Einkommensteuererklärung geltend machen.
  • Benötigte Unterlagen

    • Keine.
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gelten die allgemeinen Verjährungsfristen für die Abgabe von Steuererklärungen, sofern der Entlastungsbetrag nicht bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend gemacht wurde.
    Bei Wegfall der Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende ist dies dem zuständigen Finanzamt unverzüglich anzuzeigen

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel umgehend nach Eingang.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 04.11.2025

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