Sie haben Ihre Selbständigkeit beendet? Melden Sie dies auch beim Finanzamt.
Mit der Abmeldung Ihres Unternehmens auch beim Finanzamt geben Sie dort das wichtige Signal, dass sich Ihre steuerlich Mitwirkungspflichten geändert haben.
Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit
Wo kann ich mehr erfahren?
Selbständigkeit und das Finanzamt- Broschüre
Merkblatt Ansprechpersonen und Beratung für Existenzgründung
Aktualisiert am 10.09.2025