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Steuerliche Anmeldung eines Unternehmens Steuern und Abgaben Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Sie haben sich selbständig gemacht? Um Sie mit den steuerlichen Anforderungen ihrer unternehmerischen Selbständigkeit vertraut zu machen, bieten wir Ihnen eine Beratungsleistung durch die Existenzgründungsberater der Finanzämter an:

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Häufige Fragen

  • Ich brauche eine Steuernummer

    Nehmen Sie mit Ihrem Wohnsitzfinanzamt Bremen oder Bremerhaven Kontakt auf, zuständig ist die Existenzgründungsberatungsstelle.

  • Ich habe eine Gewerbeanmeldung abgegeben, benötige ich auch noch eine Steuernummer?

    Ja, nehmen Sie mit Ihrem Wohnsitzfinanzamt Bremen oder Bremerhaven Kontakt auf, zuständig ist die Existenzgründungsberatungsstelle.

  • Ich bin jetzt selbständig. Welche Pflichten muss ich beachten.

    Für diese Fragestellungen haben wir ein besonderes Angebot: Nehmen Sie mit Ihrem Wohnsitzfinanzamt Bremen oder Bremerhaven Kontakt auf, zuständig ist die Existenzgründungsberatungsstelle.

  • Ich habe eine Steuernummer für mein Unternehmen beantragt, aber noch nicht erhalten. Kann ich trotzdem Rechnungen schreiben?

    Sofern im Rahmen einer steuerlichen Anmeldung eines Unternehmens die beim Finanzamt beantragte Steuernummer noch nicht vom Finanzamt erteilt wurde, können keine Rechnungen erteilt werden, weil die Vorschriften zur Rechnungsausstellung nach § 14 Umsatzsteuergesetz dem entgegenstehen. Nach § 14 (4) S. 1 Nr. 2 UStG muss der leistende Unternehmer in der Rechnung entweder die ihm vom inländischen Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben.

Aktualisiert am 10.09.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
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