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Steuervorauszahlungen Steuern und Abgaben

Sind ggf. Vorauszahlungen zu entrichten ? 

  • Basisinformationen

    Die Höhe der Vorauszahlungen ergibt sich aus dem letzten Steuerbescheid. Sofern Sie diesen nicht vorliegen haben, kann Ihnen Ihr Finanzamt  die Höhe der Vorauszahlungen mitteilen. 
    Sofern sich die Verhältnisse seitdem  verändert haben, sind Vorauszahlungen ggf. neu festzusetzen.  

    Voraussetzungen

    Vorauszahlungen werden nur festgesetzt, wenn bestimmte Beträge überschreiten sind.
    Bei Arbeitnehmern werden in der Regel keine Vorauszahlungen festgesetzt, sofern sie nur Arbeitslohn beziehen.  

  • Ablauf

    Sofern eine Änderung in Betracht kommt, sind dem Finanzamt die geänderten Werte mitzuteilen. Das Finanzamt entscheidet dann über eine eventuelle Neufestsetzung der Vorauszahlungen.

  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen sollten möglichst einige Zeit vor den gesetzlichen Vorauszahlungsterminen (10. März , 10. Juni, 10. September, 10. Dezember bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer) gestellt werden, damit das Finanzamt noch rechzeitig aktiv werden kann.
    Termine bei der Gewerbesteuer: 15.2, 15.5, 15.8, 15.11. Bei der Umsatzsteuer am 10. des Monats. Ein Antrag auf Änderung der gesetzlichen Vorauszahlungstermine ist nicht möglich.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Einfache Fragen können telefonisch abgeklärt werden. Bei umfangreichen Überprüfungen hängt die Bearbeitungsdauer von verschiedenen Kriterien ab. Die Finanzämter bemühen sich um zügige Abarbeitung.

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Häufige Fragen

  • Wie hoch sind die aktuellen Vorauszahlungen ?

    Die Höhe der aktuellen Vorauszahlungen ergibt sich aus dem letzten Vorauszahlungsbescheid. Das zuständige Finanzamt kann hierzu Auskunft geben.

  • Ergibt sich aufgrund bestimmter Änderungen bei den Besteuerungsgrundlagen eine Veränderung bei den Vorauszahlungen ? 

    Die notwendige Berechnung nimmt das zuständige Finanzamt vor.

  • Muss ich als Arbeitnehmer auch Vorauszahlungen entrichten ?

    Im Regelfall nein. Die vom vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer ist i.d.R. ausreichend.

    Bei weiteren Einkünften kommt jedoch ggf. die Festsetzung von Vorauszahlungen in Betracht (z.B. selbständige Nebentätigkeit, Mieteinnahmen).

  • Warum habe ich eine Mahnung über Einkommensteuervorauszahlungen erhalten, obwohl ich bereits eine Vorauszahlung geleistet habe?

    Maßgeblich ist immer der letzte Vorauszahlungsbescheid. Die Vorauszahlungen ändern sich häufig nach Durchführung der Einkommensteuerveranlagung des Vorjahres.

Aktualisiert am 18.07.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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