Welche Fristen sind zu beachten?

Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen sollten möglichst einige Zeit vor den gesetzlichen Vorauszahlungsterminen (10. März , 10. Juni, 10. September, 10. Dezember bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer) gestellt werden, damit das Finanzamt noch rechzeitig aktiv werden kann.
Termine bei der Gewerbesteuer: 15.2, 15.5, 15.8, 15.11. Bei der Umsatzsteuer am 10. des Monats. Ein Antrag auf Änderung der gesetzlichen Vorauszahlungstermine ist nicht möglich.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Einfache Fragen können telefonisch abgeklärt werden. Bei umfangreichen Überprüfungen hängt die Bearbeitungsdauer von verschiedenen Kriterien ab. Die Finanzämter bemühen sich um zügige Abarbeitung.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.