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Straßen-, Wege- und Brückenschäden melden

  • Bauen und Immobilien

Sie haben einen Schaden an Wegen, Straßen oder Brücken entdeckt? Dann melden Sie dies, damit der Schaden beseitigt werden kann.

  • Basisinformationen

    Sie können Schäden an Straßen, Brücken und Rad- und Gehwegen melden. Das können folgende Schäden sein:

    • lockere Gehwegplatten
    • Unebenheiten und Absenkungen
    • Stolperfallen
    • Schlaglöcher
    • Brückenschäden
    • Weitere Schäden

    Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

    Voraussetzungen

    Sie haben einen Schaden an Rad- und Gehwegen, Straßen oder Brücken entdeckt.

  • Ablauf

    Sie können den Schaden auf verschiedenen Wegen melden:

    • Online
      • Füllen Sie das Störmeldungs-Formular aus und versenden Sie es online.
    • Telefonisch
      • Melden Sie den Schaden telefonisch.
  • Benötigte Unterlagen

    • Ort des Schadens
    • Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse
    • Gegebenenfalls Beschreibung oder Bilder des Schadens
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Fristen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

Feedback geben

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Aktualisiert am 21.07.2026

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