Sie haben einen Schaden an Wegen, Straßen oder Brücken entdeckt? Dann melden Sie dies, damit der Schaden beseitigt werden kann.
Sie können Schäden an Straßen, Brücken und Rad- und Gehwegen melden. Das können folgende Schäden sein:
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Sie haben einen Schaden an Rad- und Gehwegen, Straßen oder Brücken entdeckt.
Sie können den Schaden auf verschiedenen Wegen melden:
gebührenfrei
Es gibt keine Fristen.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Aktualisiert am 21.07.2026