Um ein Straßenfest auf öffentlichem Grund im Freien und in Zelten durchzuführen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach §18 Bremisches Landesstraßengesetz
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Durchführung eines Straßenfestes ohne die erforderliche Genehmigung, aber auch ein Verstoß gegen die, in der Erlaubnis aufgeführten, Auflagen, eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Diese kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Für die Erlaubnis eines Straßenfestes stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag mit folgenden Angaben:
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abgabe von gewerbsmäßigen Alkoholika zum Verzehr an Ort und Stelle eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz benötigen. Informationen zu dem dafür erforderlichen Antrag erhalten Sie beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Gaststättenabteilung, unter Telefon +49 421 361-6929.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich beim Ordnungsamt Bremen ein. Umso eher wir den Antrag erhalten, desto eher können wir Ihnen mitteilen, wie Sie Ihr Fest weitestgehend störungsfrei abwickeln können. Vergessen Sie bitte nicht, auf Ihrem Antrag die volle Anschrift der/des Verantwortlichen mit Telefonnummer, sowie E-Mail-Anschrift anzugeben, damit ergänzende Angaben abgefragt werden können.
gebührenfrei
Evtl. fallen Kosten für Absperrmaßnahmen an
Bitte beachten Sie, dass Sie aufgrund der Einschaltung weiterer Zustimmungsbehörden unsererseits den Antrag auf ein Straßenfest mindestens 3 Wochen vorher einreichen sollten.
Mindestens 3 Wochen auf Grund der Einschaltung weiterer Zustimmungsbehörden
Aktualisiert am 18.07.2025