Bitte beachten Sie, dass Sie aufgrund der Einschaltung weiterer Zustimmungsbehörden unsererseits den Antrag auf ein Straßenfest mindestens 3 Wochen vorher einreichen sollten.
Mindestens 3 Wochen auf Grund der Einschaltung weiterer Zustimmungsbehörden
gebührenfrei
Evtl. fallen Kosten für Absperrmaßnahmen an
Aktualisiert am 18.07.2025