Verfahren

Für die Erlaubnis eines Straßenfestes stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag mit folgenden Angaben:

  • Veranstaltungsort (im Freien oder Zelt)
  • Veranstaltungszeitraum
  • Veranstaltungsaktionen (geplantes Musikprogramm und evtl. andere Veranstaltungsbeiträge wie Spielaktionen, Aufbauten von Bühnen und Ständen)
  • Speisen und Getränke (Selbstkostenpreis oder gewerbsmäßige Abgabe)

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abgabe von gewerbsmäßigen Alkoholika zum Verzehr an Ort und Stelle eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz benötigen. Informationen zu dem dafür erforderlichen Antrag erhalten Sie beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Gaststättenabteilung, unter Telefon +49 421 361-6929.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich beim Ordnungsamt Bremen ein. Umso eher wir den Antrag erhalten, desto eher können wir Ihnen mitteilen, wie Sie Ihr Fest weitestgehend störungsfrei abwickeln können. Vergessen Sie bitte nicht, auf Ihrem Antrag die volle Anschrift der/des Verantwortlichen mit Telefonnummer, sowie E-Mail-Anschrift anzugeben, damit ergänzende Angaben abgefragt werden können.

Rechtsgrundlagen