Der Ordnungsdienst kontrolliert das Einhalten der Voraussetzungen, um Straßenmusik spielen zu dürfen.
Straßenmusik ist erlaubt, wenn der Darbietungsort nach 30 Minuten gewechselt wird. Der neue Darbeitungsort muss dann mindestens 100 Meter vom davorliegenden Ort entfernt sein. Es darf keine Verstärkeranlage eingesetzt werden.
Eine Erlaubnis für das Spielen in der Öffentlichkeit ist nicht erforderlich.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes belehren, spechen kostenfreie oder kostenpflichtige Verwarnungen aus, zeigen Ordnungswidrigkeiten an und treffen Maßnahmen zur allgemeinen Gefahrenabwehr.
Der Ordnungsdienst kann direkt vor Ort ein Verwarngeld in bar erheben oder auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten. In diesem Fall erhalten Sie Post von der Bußgeldstelle.
Aktualisiert am 31.01.2025