Wenn Sie mit Tabakwaren zu tun haben, müssen Sie in bestimmten Fällen Tabaksteuer bezahlen.
Die Tabaksteuer ist eine Verbrauchsteuer, die auf Tabakwaren und Tabakwaren gleichgestellte Waren (Ersatzprodukte) erhoben wird. Tabaksteuerpflichtige Waren sind zum Beispiel:
Die Tabaksteuer entsteht in der Regel, sobald die oben genannten Tabakwaren in den Wirtschaftskreislauf im deutschen Steuergebiet treten. Das ist der Fall, wenn
Die Höhe der Steuer berechnet sich nach dem jeweiligen Steuertarif, der Menge und dem Wert (dem Kleinverkaufspreis) der betreffenden Tabakware.
Weitere Informationen zur Definition von tabaksteuerpflichtigen Waren unter "Weitere Hinweise".
Sie müssen Tabaksteuer bezahlen, wenn die Steuer entstanden ist und Sie Steuerschuldner im Sinne des Gesetzes sind. Das kann in verschiedenen Konstellationen der Fall sein, zum Beispiel, wenn
Die Tabaksteuer müssen Sie in Form der Steuerzeichenschuld bezahlen, indem Sie deutsche Steuerzeichen an Ihren Kleinverkaufsverpackungen anbringen und entwerten, das heißt verwenden. Die Steuerzeichen müssen im Zeitpunkt der Steuerentstehung bereits verwendet sein.
So erwerben Sie die deutschen Steuerzeichen, wenn Sie im Besitz einer gültigen Erlaubnis und zum Bezug von Steuerzeichen berechtigt sind:
Eine Steuererklärung (im Einzelfall) müssen Sie abgeben, wenn die Steuer zum Beispiel durch
Gehen Sie dazu wie folgt vor:
Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Ihr Unternehmen von einem Ort außerhalb Deutschlands betrieben oder haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.
Bitte beachten Sie, dass die Tabakwaren gegebenenfalls sichergestellt werden.
Die tabaksteuerpflichtigen Waren werden wie folgt definiert:
Zigarren oder Zigarillos
Zigarren oder Zigarillos sind zum Rauchen bestimmte und geeignete Tabakstränge, die mit einem Deckblatt oder mit einem Deckblatt und einem Umblatt umhüllt sind. Die Tabakstränge müssen
Zigaretten sind Tabakstränge, die
Rauchtabak (Feinschnitt und Pfeifentabak)
Rauchtabak ist der Oberbegriff für Feinschnitt und Pfeifentabak und ist
Feinschnitt
Pfeifentabak
Wasserpfeifentabak
Erhitzter Tabak („Heat-not-burn“-Erzeugnisse)
Dagegen sind Tabaksticks, die nicht mit einem Alupapierverbund umhüllt sind und deshalb unmittelbar wie Zigaretten geraucht werden können, steuerrechtlich wie Zigaretten einzuordnen.
Tabakabfälle
Tabakabfälle sind Rauchtabak, wenn
Als Tabakabfälle gelten
Tabakwaren gleichgestellte Waren (Ersatzprodukte)
Es entstehen in der Regel keine zusätzlichen Kosten.
Bei verspäteter Zahlung wird ein Säumniszuschlag erhoben.
Verwendung der Steuerzeichen: vor der Entstehung der Tabaksteuer
Abgabe der Steuererklärung: unverzüglich
Die Steuerzeichen werden in der Regel innerhalb von 2 Werktagen zugesendet.
Der Steuerbescheid bei Abgabe einer Steuererklärung wird in der Regel innerhalb von 6 Wochen ausgestellt.
Aktualisiert am 31.01.2025