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Teilnahme an Wahlen zum Europäischen Parlament Wahlen, Engagement und Beteiligung

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Thema Teilnahme an Wahlen zum Europäischen Parlament.

  • Basisinformationen

    Teilnahme an Wahlen zum Europäischen Parlament

    Unionsbürger:innen aus anderen Mitgliedstaaten der EU können entweder in ihrem Herkunftsstaat, je nach Wahlrecht gegebenenfalls auch per Briefwahl oder durch Urnenwahl in dessen Auslandsvertretungen, oder in der Bundesrepublik Deutschland wählen.

    Unionsbürger:innen aus anderen Mitgliedstaaten der EU, die erstmals in Deutschland wählen, müssen sich in das Wählerverzeichnis für die Europawahlen eintragen lassen. Der Antrag sollte frühestmöglich gestellt werden. Er muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der deutschen Wohnsitzgemeinde eingegangen sein.

    Daraufhin erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis für künftige Wahlen zum Europäischen Parlament. Diese gilt bis zum Wegzug in einen anderen Mitgliedstaat oder bis zur Beantragung der Streichung des Eintrags.

    Unionsbürger:innen aus anderen Mitgliedstaaten der EU sollten sich an ihre deutsche Wohnsitzgemeinde wenden, um mitzuteilen, wo sie bei den Wahlen zum Europäischen Parlament abstimmen werden.

    In Deutschland besteht keine Wahlpflicht.

    Unionsbürger:innen aus anderen Mitgliedstaaten der EU, die bei den Wahlen zum Europäischen Parlament kandidieren, müssen erklären, dass sie in keinem anderen Landzur Wahl stehen und dass sie nicht vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    In Deutschland werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf der Grundlage von Listenwahlvorschlägen gewählt. Die Wahlvorschläge müssen von politischen Parteien oder anderen politischen Vereinigungen bei der Bundeswahlleiterin eingereicht werden. Zusammen mit den Listenwahlvorschlägen sind mehrere Dokumente vorzulegen, unter anderem ein Vordruck mit den genannten Erklärungen für Kandidat:innen aus anderen Mitgliedstaaten der EU (keine Kandidatur in einem anderen Mitgliedstaat, kein Ausschluss vom passiven Wahlrecht). Vordrucke sind bei der jeweiligen Landeswahlleitung oder bei der Bundeswahlleiterin erhältlich.

    Europawahlen 2024

    Vom 6. bis 9. Juni 2024 wird das Europäische Parlament zum 10. Mal von den Bürger:innen der Europäischen Union gewählt. Die Bundesregierung hat den 9. Juni 2024 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland festgelegt. Das Mindestalter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen wurde erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt.

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger:innen), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Deutsche im Ausland

    Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden als Auslandsdeutsche bezeichnet. Sie werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Möchten daher Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen formellen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

    Deutsche Staatsbürger:innen können entweder:

    • Ihr Wahlrecht durch einen Antrag in der Bundesrepublik Deutschland ausüben, oder
    • an der Europawahl in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat teilnehmen, sofern dieser der EU angehört. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedstaates. Für weitere Informationen wird empfohlen, sich an die zuständige Stelle des Wohnsitzmitgliedstaates zu wenden.

    Ansonsten gilt für Auslandsdeutsche außerhalb der EU ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen.

    Voraussetzungen

    Um bei Wahlen zum Europäischen Parlament in Deutschland abstimmen oder kandidieren zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates
    • Wohnsitz in Deutschland
    • Vollendung des 16. Lebensjahrs bis zum Wahltag
    • seit mindestens 3 Monaten ständiger Aufenthalt in Deutschland oder den übrigen Mitgliedstaaten der EU.
    • kein Ausschluss vom aktiven beziehungsweise als Kandidat:in vom passiven Wahlrecht
  • Ablauf

    Entfällt

  • Benötigte Unterlagen

    • Entfällt
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Entfällt

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Entfällt

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 18.07.2025

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