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Übertragung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

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Sie möchten die Rechte und Pflichten aus Ihrem Busunternehmen für den Gelegenheitsverkehr oder die Betriebsführung an eine andere Person übertragen? Dann müssen Sie dafür eine Genehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen.

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Aktualisiert am 24.04.2026

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