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Umsatzsteuerbefreiung beantragen Steuern und Abgaben

Könnte Ihr Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit werden?

  • Basisinformationen

    Von der Umsatzsteuer befreit werden können:

    • kulturelle Einrichtungen, wie z.B. Museen, Chöre, Theater, Orchester, Solisten, Dirigenten sowie
    • allgemein bildende und berufsbildende Einrichtungen,

    wenn diese bestimmte Bedingungen erfüllen. 

    Voraussetzungen

    Notwendig ist eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde

  • Ablauf

    Zuständige Landesbehörde für die Bescheinigung für kulturelle Einrichtungen ist der

    Senator für Kultur, Altenwall 15/16, 28195 Bremen,
    E-Mail: office@kultur.bremen.de

    Nähere Informationen erhalten Sie dort. Der Antrag ist an keine besondere Form gebunden.

    Zuständig für dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen ist der 

    Senator für Kinder und Bildung, Rembertiring 8 - 12, 28195 Bremen,

    E-Mail: office@bildung.bremen.de

    Nach Erteilung der Bescheinigung müssen Sie diese, zwecks Erlangung der Steuerbefreiung, Ihrem zuständigen Finanzamt vorlegen.

  • Zuständige Stellen

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 10.10.2025

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