1 Monat Sie haben einen Monat Zeit, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen. Diese Frist verlängert sich bis zum nächsten Werktag, wenn das Fristende auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag fällt.
Der Besteuerungszeitraum für die Umsatzsteuer ist das Kalenderjahr. Als unternehmerisch tätige Person haben Sie für das Kalenderjahr grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit, Ihre Umsatzsteuerklärung an Ihr Finanzamt zu übermitteln. Sofern Sie Ihre Umsatzsteuererklärung durch Steuerberaterinnen und -berater erstellen lassen, verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Keine Angabe.
gebührenfrei
Wo kann ich mehr erfahren?
Muster und Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2024 auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen
Informationen zur Umsatzsteuer auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen
Amtliche Umsatzsteuer-Handausgabe (UStH) auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen
Informationen zur Umsatzsteuer auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern
Aktualisiert am 18.07.2025