Die Umsatzsteuererklärung reichen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein. Sie können dafür eine Steuer-Software mit ELSTER-Verknüpfung oder direkt das ELSTER-Portal nutzen:
Das Finanzamt kann in Ausnahmefällen auf eine elektronische Übermittlung verzichten. In diesem Fall müssen Sie eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abgeben und eigenhändig unterschreiben.
Rechtsbehelf:
Wo kann ich mehr erfahren?
Muster und Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2024 auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen
Informationen zur Umsatzsteuer auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen
Amtliche Umsatzsteuer-Handausgabe (UStH) auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen
Informationen zur Umsatzsteuer auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern
Aktualisiert am 18.07.2025